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Arbeitgeber
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Sozialversicherung

Herford (HK). Der Jahreswechsel ist wieder stark von Neuerungen im Bereich der Sozialversicherung geprägt. Dazu gehören beispielsweise die Änderung der Beitragsfälligkeit ab Januar und die geplanten Änderungen bei der Umlageversicherung, die alle Arbeitgeber betreffen werden.

Dass ab 1. Januar Beitragsnachweise und Meldungen ausschließlich als Datensatz per Datenübertragung über das Internet möglich sein werden, hat bereits in vielen Firmen zu Vorarbeiten und Fragen geführt. In ihrer Seminarreihe konnte die AOK nun über 280 interessierte Mitarbeiter aus Firmen und von Steuerberatern begrüßen, berichtet Axel Peitzmeier, Vertriebsgebietsleiter der AOK in Herford.
Das Referententeam Olaf Bakemeier und Leif Wittner informierte zu den aktuellen Änderungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung und konnte viele Fragen zu den aktuellen Neuerungen im Gesundheitswesen beantworten. Wie wichtig diese Informationen als Ergänzung zu den gesetzlichen Änderungen sind, zeigte der Ansturm auf die Seminarplätze. »Die Fragen in der Praxis zeigen, dass die Theorie des Gesetzgebers oft nicht ausreicht, um die Änderungen auch richtig umzusetzen«, so die Referenten Bakemeier und Wittner.
Aktuelle Entwicklungen können zeitnah auf der Internetseite www.aok-business.de nachgelesen werden. Dort finden Interessenten aktuelle Informationen rund um die Sozialversicherung und Gesundheit - von gesetzlichen Neuregelungen bis hin zu Grenzwerten und Beitragssätzen. Im Expertenforum werden Fragen aus der Praxis für die Praxis online beantwortet.

Artikel vom 16.12.2005