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Hilfe bei Sturm
und Schnee

Tipps der Verbraucherzentrale

Bad Oeynhausen (WB). Es muss ja nicht gleich der Blackout wie beim Schneechaos im Münsterland sein - doch Wetterkapriolen, Schneeböen und Sturm können manch einen mit einem Schaden im Regen stehen lassen. Angesichts des an diesem Wochenende zurückkehrenden Winters sollte man folgende Ratschläge bedenken.

Die Verbraucherzentrale NRW gibt im Folgenden Tipps, wann der Unbill von Wind und Wetter ein Fall für die Versicherung ist:
l Sturmschäden: Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist nach den Bedingungen der Versicherer ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 61 Stundenkilometern. Für den Nachweis, dass der Wind bei Sturm Ziegel und Dachpappe mitgehen ließ, reicht es teilweise, dass Häuser in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden. Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung nur abgedeckt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und beschädigt wurden. Ausnahme: Antennen und Markisen, die einem Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt wurden.
l Schäden durch Schnee: Bricht das Hausdach unter der Schneelast ein, hat man nur mit einer zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossenen Elementarschadenversicherung ein sicheres Fundament. Können Glasfenster dem Druck nicht standhalten, tritt die Glasversicherung ein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Scheiben gerissen sind.
l Schäden durch Regen: Wenn Dauerregen oder schmelzende Schneemassen Keller überfluten oder Wände und Inventar beschädigen, kommt man ohne eine Zusatzversicherung für Elementarschäden ins Schwimmen. Ohne diesen Zusatz zur Hausratversicherung sind Schäden gegen eindringendes Wasser nämlich nicht abgedeckt.

Artikel vom 16.12.2005