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Geflügel: Fütterung im Stall


Kreis Höxter (WB). Der Veterinärdienst des Kreises Höxter weist darauf hin, dass heute die Ende Oktober zum Schutz vor der Geflügelpest angeordnete Stallpflicht endet. Das Freilaufen der Tiere sei weiter nur unter bestimmten Voraussetzungen. So schreibe die Geflügelpestschutzverordnung vor, dass die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse, sofern es sich um Hausgeflügel handele, nur an Stellen gefüttert werden dürften, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich seien. »Das heißt«, erläutert Dr. Jens Tschachtschal vom Veterinärdienst des Kreises Höxter, »dass die Tiere am besten weiterhin im Stall gefüttert werden.« Die geänderte Bundesverordnung schreibt ebenfalls vor, dass die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben. Außerdem sind Futter und alles, mit dem Geflügel in Berührung kommen kann, für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufzubewahren. Verboten bleibt weiter die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen.
Infos Veterinärdienst: % 0 52 71/96 52 68 oder 96 52 69.

Artikel vom 16.12.2005