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Alte Satzung
neu gefasst

Wasserversorgung


Enger (vz). »Keine Angst, es geht nicht um Gebührenerhöhungen«, beschwichtigte Thomas Holz. Der Leiter der Wirtschaftsbetriebe der Stadt wies die Kommunalpolitiker in der Sitzung des Werksausschusses nur darauf hin, dass zwei veraltete Satzungen den Erfordernissen der Gegenwart angepasst wurden. Nach ausführlicher Information akzeptierte das Gremium die beiden vorgelegten Satzungen - einstimmig. Und darum geht es: Wer an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen wird, bekommt das Nass von den WBSE. Diese können auch Externe mit Arbeiten beauftragen. Neu ist auch, dass Grundstückseigentümer den mit einem Ausweis versehenen Mitarbeitern der Stadt zu Prüfzwecken den Zutritt zu den Wasserversorgungsanlagen gestatten müssen, wenn es erforderlich ist. Unter den Paragrafen befindet sich noch ein Passus, wonach ein Beauftragter die Wasserleitung sperren kann, wenn die Gebühren nicht gezahlt wurden.
Was die Kosten betrifft, so sind Grundgebühren für die Wasserzähler je nach »Nennweite« aufgelistet. Ergänzt wird die Übersicht mit den »Wassergebühren für Baudurchführungen«. Die Satzungen gelten vom 1. Januar 2006 an. Die Wasserpreise bleiben stabil.

Artikel vom 16.12.2005