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Federvieh darf an die frische Luft

»Aufstallungsgebot« ab heute gelockert - Weiter gilt Verbot von Geflügelschauen

Von Michael Nichau
Rahden/Stemwede (WB). Ab heute darf das Federvieh im Mühlenkreis wieder an die frische Luft. Bisher mussten Hühner und andere Gefiederte wegen der drohenden Vogelgrippe konsequent im Stall gehalten werden.

Ab Mitternacht durften die Tiere wieder in ihre Freigehege. Ein Umstand, der nicht nur die Rassegeflügelzüchter freut.
Mit dem heutigen Tag werden die Maßnahmen aber lediglich gelockert. Zwar darf das Geflügel jetzt wieder nach draußen. Die Tier-Halter haben aber - nach Aussage von Heike Blöbaum, Sprecherin des Kreises Minden-Lübbecke - noch zwei Dinge zu beachten: »Zum einen müssen die Tiere auch weiterhin so gefüttert werden, dass Wildvögel vom Futter nicht angezogen werden. Zum anderen gilt weiterhin ein generelles Verbot von Geflügelschauen im Kreisgebiet.« Ausnahmegenehmigungen würden allerdings erteilt. Voraussetzung dafür sei eine tierärztliche Untersuchung aller ausgestellten Vögel bis maximal fünf Tage vor der Ausstellung.
»Wir sind als Geflügelzüchter froh, dass das Ganze jetzt erst einmal vorbei ist«, erklärte Martin Thiesing, Vorsitzender des RGZV Wehdem, auf Anfrage. »Noch weiß aber niemand, was im kommenden Jahr sein wird. Wenn sich das wiederholt, dass wir die Tiere wieder drei Monate einsperren müssen, rechne ich mit 50 Prozent Mitgliederschwund.«
Gesundheitlich merke man den Tieren die Haltung im Stall zwar nicht an. »Für das Geflügel ist es aber nicht schön. So mancher Züchter hat seinen Bestand bereits drastisch reduziert und nur die Tiere für die Zucht im kommenden Jahr behalten«, erklärt der Vereinsvorsitzende. Für jeden Hobby-Züchter kämen die Kosten der tierärztlichen Untersuchung seiner Vögel hinzu, wenn dieser an einer Schau teilnehmen wolle. »Das sind um die 30 Euro pro Untersuchung«, erklärte Thiesing.
In den vergangenen drei Monaten hat die näherrückende beziehungsweise sich ausbreitende Geflügelpest die Aktivitäten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Minden in besonderem Maß bestimmt. Alle vorbeugenden Maßnahmen dienten dem Zweck, eine Ansteckung heimischer Geflügelhaltungen mit dem gefährlichen Geflügelgrippe-Virus »H5N1« zu verhindern.
»Wenn die Stallhaltung auch zum Teil mit Schwierigkeiten verbunden war, haben sich die weitaus meisten Tierhalter an die Vorschrift gehalten«, lobte Kreis-Veterinär Dr. Egbert Veltmann die Halter. Mittlerweile liegen alle Untersuchungsergebnisse, die an Zug- und Wildvögeln aus der Weserniederung durchgeführt worden sind, vor. Mit Unterstützung durch die Biologische Station konnten 250 Gänse, Schwäne und Enten beprobt werden. Geflügelpest-Viren wurden nicht festgestellt. »Dennoch ist weitere Vorsicht geboten, da die Seuchenerreger bekanntlich auch auf andere Weise verbreitet werden können«, mahnt die Veterinärbehörde.
»Der Erreger kann grundsätzlich auf unterschiedlichen Wegen verbreitet werden. In erster Linie kommen illegale Einfuhren von Geflügel oder Geflügelprodukten in Frage«, informierte die Kreisverwaltung im Rahmen der Jahrespressekonferenz. Aber auch Zugvögel, die aus Seuchengebieten stammen und hier bei uns die Winterzeit verbringen, können die Krankheitserreger einschleppen. Das ist auch der Grund, warum die Landesregierung das Gebiet der Weser als besonderes gefährdet deklariert hatte.
Die aktuellen Zahlen mit 2 500 Beständen und etwa 1 028 000 Tieren verdeutlichen die Bedeutung der Geflügelhaltung im Mühlenkreis.

Artikel vom 16.12.2005