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Dorothee Danner fürchtet weitreichende Folgen.

»Gegen schrankenlosen Wettbewerb«

SPD-Kreisverband spricht sich gegen EU-Dienstleistungsrichtlinie aus

Kreis Herford (HK). Der SPD-Kreisvorstand Herford hat sich mit Nachdruck gegen den aktuellen Entwurf einer EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgesprochen. Die Richtlinie verfolge das Ziel, allen Dienstleistern in den EU-Mitgliedsländern den unmittelbaren Zugang zu den nationalen Märkten zu ermöglichen, heißt es in einer Pressemitteilung der Partei.

»Das hat weitreichende Konsequenzen auch für unser Handwerk und kleine Unternehmen in der Region. Wir befürchten Lohn- und Sozialabsenkung auf breiter Front«, erklärt Kreisvorsitzende Dorothee Danner (Löhne). Von der geplanten Richtlinie sei nicht nur der klassische Dienstleistungssektor betroffen. Auch die meisten Handwerks-, Gewerbe- und Industriebereiche träfe die Liberalisierung des Arbeitsmarktes. Zentraler Kritikpunkt an dem vorliegenden Entwurf, der im Januar dem Europaparlament zur Beratung vorliegt, ist das so genannte Herkunftslandprinzip. Dieser Grundsatz bestimme, dass alle in der EU tätigen Dienstleister zu den rechtlichen und tariflichen Bestimmungen ihres eigenen Landes in jedem anderen EU-Staat tätig werden könnten. »Im Klartext: Ein deutsches Unternehmen mit Niederlassung in Estland kann zu estländischen Lohn- und Sozialbedingungen deutsche Mitarbeiter beschäftigen und die teueren heimischen Betriebe bei Aufträgen unterbieten«, heißt es in dem Schreiben der SPD.
Der Herforder SPD-Kreisvorstand hat jetzt die Europaabgeordnete Mechtild Rothe und den Bundestagsabgeordneten Wolfgang Spanier um Mithilfe gebeten. Nach Auffassung der Kreis-SPD muss die Neufassung der EU-Dienstleistungsrichtlinie mindestens drei Erfordernissen genügen: »1. Arbeitnehmerrechte müssen unabhängig vom Firmensitz für alle Beschäftigten eines Landes gelten. 2. Leiharbeit darf nicht Bestandteil der Richtlinie werden. Die Würde des Menschen und die unterschiedlichen sozialstaatlichen Systeme in den EU-Mitgliedsstaaten müssen geachtet werden. 3. Der einzelne EU-Staat muss die Möglichkeit haben, Standards im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge zu setzen.« Gemeinwohlorientierte Dienstleistungen müssen gegen einen schrankenlosen Wettbewerb gesichert sein.

Artikel vom 14.12.2005