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Eine Hepatitis C als Andenken aus Moskau

Paderborner Geschäftsmann bekommt trotzdem kein Geld von seiner Unfallversicherung


Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). Bei 30 bis 50 Prozent aller Infektionen, so sagt die medizinische Literatur, ist die Ursache nicht feststellbar. Aus diesem Grund bekommt Gerhard O. aus Paderborn auch kein Geld von seiner Unfallversicherung.
Der 52-Jährige war ein erfolgreicher Kaufmann und häufig im Ausland unterwegs. Es passierte bei einer Geschäftsreise nach Russland. Am Flughafen Moskau rutschte der Paderborner auf einer Treppe aus. Bei dem Sturz zog er sich eine blutende Wunde am Knie zu. Die Verletzung wurde noch auf dem Airport von einem Sanitäter versorgt, und Gerhard O. konnte seine Reise trotz Schmerzen fortsetzen.
Komplikationen traten erst später auf. Vier Monate nach dem Unfall erkrankte der Geschäftsmann an Hepatitis C - so schwer, dass er inzwischen arbeitsunfähig ist. Die Behandlung mit Interferon führte bei ihm zu einer schweren Depression, eine Nebenwirkung, die nicht selten ist. Ob O. jemals wieder seinen Beruf ausüben kann, ist äußerst ungewiss.
Weil seiner Ansicht nach der Sturz in Moskau Auslöser der Erkrankung war, machte er Ansprüche aus seiner Unfallversicherung über 25 000 Euro geltend. Doch die Versicherungsgesellschaft lehnte die Zahlung ab. Auch mit seiner Zivilklage beim Landgericht Paderborn scheiterte Gerhard O. Hepatitis-C-Erreger könnten zwar nur über die Blutbahn aufgenommen werden, stellte Richter Rudolf Kamp fest, ein Kausalzusammenhang mit dem Unfall in Russland sei allerdings nicht feststellbar. Zudem seien mit der Versicherung lediglich die körperlichen Folgen eines Unfalls, nicht aber die psychischen abgedeckt. Der Kläger bekommt keinen Cent.
LG Paderborn, Az.: 3O 290/05

Artikel vom 12.12.2005