10.12.2005
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Bauantrag noch
in diesem Jahr
Wer noch nach dem alten Recht die Fördergelder in Anspruch nehmen will, muss bis zum Ende dieses Jahres mit der »Herstellung« seines Eigentums beginnen. Obwohl es noch keine konkreten Bestimmungen dazu gibt, kann davon ausgegangen werden, dass diese Vorgabe mit dem Eingang des Bauantrages bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder mit der notariellen Beurkundung eines Grundstücks-Kaufsvertrages als erfüllt gilt.
Die Stadtverwaltung Vlotho empfiehlt deshalb allen Bau-Interessierten, noch vor dem 31. Dezember einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde einzureichen. Das ist für die Stadt Vlotho das Bauamt des Kreises Herford. Die Bauherren, die ihren Bauantrag nach dem Jahreswechsel einreichen, können nicht mehr mit der Förderung rechnen, so die Stadtverwaltung abschließend.
Artikel vom 10.12.2005