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Nach Geldraub Drogen beschafft

Tankstellenüberfall: DNA-Spuren überführen Höxteraner Räuber (22)

Von Ingo Schmitz
Höxter (WB). Bei einem Überfall auf eine Tankstelle in Kamen erbeuteten zwei Höxteraner vor drei Jahren 300 Euro. Überführt werden konnten die jungen Männer aufgrund von DNA-Spuren. Gestern wurde einer der beiden Täter vom Landgericht Paderborn verurteilt.

Der heute 22-jährige Höxteraner war mit einem Freund aus dem Drogenmilieu gemeinsam mit dem Auto nach Dortmund gefahren, um dort Rauschgift einzukaufen. Da das Duo nicht genügend Geld hatte, kam es während der Fahrt auf die Idee, eine Tankstelle zu überfallen. In Kamen wurde das Vorhaben in die Tat umgesetzt: Zunächst maskierten sich die Räuber mit ihren Schals. Während der 22-Jährige aufpasste, betrat sein Freund mit vorgehaltener Pistole den Verkaufsraum und bedrohte dort den Angestellten. Der griff in die Kasse und gab dem Räuber das Geld. Bei der Flucht warf das Duo die Kleidungsstücke weg.
Nach Angaben von Stefan Schäfer, Vorsitzender Richter der fünften großen Strafkammer am Landgericht Paderborn, wurde dieser Umstand den beiden Männern zum Verhängnis, denn: An den Kleidungsstücken sicherten die Spezialisten der Polizei DNA-Spuren. Zunächst ging den Ermittlern der Haupttäter, der das Opfer mit der Waffe bedroht hatte, ins Netz. Als ihm vor dem Landgericht Dortmund der Prozess gemacht wurde, schwieg er sich zu seinem Komplizen aus. Als kürzlich die Spuren von der Tat in Kamen zufällig mit dem genetischen Fingerabdruck des Höxteraners verglichen wurden, konnte der Raubüberfall gänzlich geklärt werden.
Der Höxteraner, der wegen der Einfuhr von Rauschgift nach Deutschland in den vergangenen zwei Jahren im Gefängnis gesessen hat, zeigte sich gestern geständig. Er gab zu, während der Tat »Schmiere gestanden« zu haben. Aus dem nun geklärten Raubüberfall sowie der bereits verbüßten Strafe wegen der Einfuhr von Drogen bildete das Landgericht Paderborn eine Gesamtstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Reststrafe von einem Jahr und drei Monaten wurde vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte nahm das Urteil an und bleibt auf freiem Fuß.

Artikel vom 09.12.2005