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Schwarzarbeit gibt es in allen
Bereichen der Wirtschaft

225 Beamte verfolgen illegale Beschäftigung - hohe Strafen bei Verstößen

Kreis Minden / Lübbecke (WB). »Schwarzarbeit muss noch intensiver bekämpft werden. Dazu gehört neben einer besseren personellen und materiellen Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch eine Verschärfung von Geldbußen und Strafen.« Dieses Fazit zog IHK-Vollversammlungsmitglied Günter Hagedorn, Unternehmensberater aus Hille.

Über die Erscheinungsformen der Schwarzarbeit und deren Bekämpfung informierten sich rund 40 Unternehmer bei einer Veranstaltung der Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK).
Laut IHK-Zweigstellenleiter Karl-Ernst Hunting wurden im ersten Halbjahr 2005 bundesweit Schäden durch Schwarzarbeit in Höhe von rund 330 Millionen Euro aufgedeckt. In diesem Zeitraum wurden in Ostwestfalen-Lippe knapp 3 560 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Zollverwaltung Herford, die für die Kreise Herford, Minden-Lübbecke und teilweise Lippe zuständig ist, verfolgte in der ersten Jahreshälfte 480 Strafverfahren. Das waren 30 mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
Zur Überführung nennenswerter Schwarzarbeitsanteile in die offizielle Wirtschaft schlug Hunting eine deutliche Reduzierung der Lohnnebenkosten, Steuersenkungen und Steuervereinfachungen vor.
Die Arbeit der »Finanzkontrolle Schwarzarbeit« (FKS) stellten Ulrich Eickmeier (Teamleiter Prävention, Sachgebiet FKS, Standort Herford des Hauptzollamtes Bielefeld) und Dirk Waschul (FKS-Teamleiter Prüfung und Ermittlung) vor. Seit Anfang 2004 arbeiteten Beamte von Zoll und Agentur für Arbeit gemeinsam in der neu geschaffenen FKS zusammen. Rund 225 Beamte seien im Bereich des Hauptzollamtes Bielefeld an verschiedenen Standorten in der FKS eingesetzt und verfolgen illegale Beschäftigung. Die FKS sei in den Schwerpunkten Prävention, Prüfung und Ermittlung sowie der Ahndung tätig. Täglich würden in der Herforder Dienststelle bis zu 30 Hinweise auf illegale Beschäftigung eingehen.
Die beiden Beamten erläuterten die verschiedenen Formen der Schwarzarbeit, zu der beispielsweise die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen ebenso zählt wie die illegale Ausländerbeschäftigung.
Ein großes Problem in der Praxis sei die Abgrenzung von illegaler Beschäftigung zu Gefälligkeiten, zum Beispiel zwischen Nachbarn oder Verwandten. Erfahrungsgemäß gebe es Schwarzarbeit in nahezu allen Branchen und Gewerken, kein Bereich könne davon ausgenommen werden, erklärte Eickmeier. Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz könnten mit Geldbußen bis zu 300 000 Euro, mit Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe geahndet werden.

Artikel vom 07.12.2005