Lüneburg (dpa). Ein wegen Steuerhinterziehung straffällig gewordener Finanzbeamter hat seine Pension verloren. Der Disziplinarhof in Lüneburg sah es als schwerwiegendes Vergehen an, dass der Pensionär während seiner aktiven Dienstzeit jahrelang unerlaubt Einkommenssteuererklärungen anderer erledigte. Dabei trug er nicht geleistete Spenden als Sonderausgaben ein und unterschlug eigene Einnahmen. Az: 1 NDH L 6/04