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Die Förderung
endet in 2005

Für Kleinkläranlagen kein Zuschuss

Rahden (WB). Das Förderprogramm »Initiative für ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW« zur Bezuschussung der Kosten für die Nachrüstung von Kleinkläranlagen sowie für Maßnahmen der Niederschlagswasserbeseitigung wie Entsiegelung, Dachbegrünung und Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen endet zum 31. Dezember 2005.

Das teilt die Untere Wasserbehörde des Kreises Minden-Lübbecke mit. Wer also den Bau einer dieser Anlagen plant und Fördergelder in Anspruch nehmen möchte oder wer eine Kleinkläranlage betreibt, die nicht dem Stand der Technik entspricht und saniert werden muss, sollte umgehend einen Förderantrag stellen.
»Durch das Förderprogramm wird bei Kleinkläranlagen der Bau einer biologischen Reinigungsstufe, wie zum Beispiel einer Belebungsanlage oder Pflanzenkläranlage, die der mechanischen Abwasseranlage nachgeschaltet ist, nicht unerheblich bezuschusst. Die Förderhöhe für eine neue biologische Reinigungsstufe beträgt 375 Euro pro Einwohner, mindestens jedoch 1500 Euro.
Dachbegrünungen werden mit 15 Euro pro Quadratmeter, Regenwassernutzungsanlagen bis zu 1500 Euro pro Anlage gefördert. Förderanträge können aus eigener Initiative gestellt werden.
Eine Überprüfung zum Beispiel der Kleinkläranlage durch die Untere Wasserbehörde des Kreises ist nicht Voraussetzung für die Antragsstellung.
Der Antrag ist direkt der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold, bis spätestens 31. Dezember 2005 vorzulegen. Maßgeblich ist der Posteingang dort«, betont die Pressesprecherin des Kreises Minden-Lübbecke, Dr. Carmen Riechmann.
Weitere Informationen sind bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung im Mühlenkreis erhältlich, bei Rudolf Wallbaum vom Kreis Minden-Lübbecke unter Tel. 05 71/80 72 351 oder auch im Internet auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke (www.minden-luebbecke.de) unter der Rubrik »Umwelt & Verkehr/Umweltamt/Antragsformulare« abrufbar, so Riechmann abschließend.

Artikel vom 03.12.2005