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Endgültig: Dr. Krämer
muss alles bezahlen

Anwalt Dr. Rainer Schils schafft das fast »Unmögliche«


Von Wolfgang Wotke
Gütersloh (WB). Das Urteil des Landgerichtes Bielefeld ist jetzt rechtskräftig: Dr. Jürgen Krämer, Ex-Präsident des 1999 in Konkurs gegangenen FC Gütersloh, muss die damals nicht abgeführten Lohn- und Umsatzsteuern des Vereins in Höhe von rund 205 000 Euro alleine bezahlen.
»Dr. Krämer hat zwar Berufung gegen das Zivilurteil des Landgerichtes vom April eingelegt, diese ist aber zurückgewiesen worden mit der Konsequenz, dass das landgerichtliche Urteil rechtkräftig ist«, erklärt der Gütersloher Rechtsanwalt Dr. Rainer Schils auf Anfrage. Alle drei früheren Vorstandsmitglieder hafteten wegen der Lohnsteuer auf Zahlung eines gleichen Betrages von etwa 150 000 Euro. Gegen die entsprechen Urteile des Finanzgerichtes Münster hätten nur seine Mandanten, Dr. Karl Meis und Jürgen Ostkämper, nicht aber Dr. Jürgen Krämer Rechtsmittel eingelegt.
In dem Verfahren vor dem Finanzgericht wegen Haftung für die nicht abgeführten Umsatzstreuern (etwa 70 000 Euro) hätten, so Schils, seine Mandanten und Krämer sowie das Finanzamt Gütersloh einen Gesamtvergleich geschlossen. Danach sei der Fiskus verpflichtet, die Haftungsbescheide gegen Meis und Ostkämper wegen der nicht gezahlten Lohnsteuer zurückzunehmen. Hinsichtlich der Haftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer habe man sich dahin geeinigt, dass alle drei ehemaligen Vorstandsmitglieder nur noch für 80 Prozent der ursprünglichen Haftungssumme (53 000 Euro) hafteten. Dr. Krämer habe sich verpflichtet, Dr. Meis und Ostkämper aus der Inanspruchnahme durch das Finanzamt für nicht abgeführte Umsatzsteuern frei zu stellen. Dazu ist er ohnehin schon aufgrund der nunmehr rechtskräftigen Urteils des Landgerichtes verpflichtet.
»Am Anfang ging es um 380 000 Euro. Jetzt zahlen meine Mandanten nichts mehr«, freut sich Dr. Rainer Schils. Ex-FCG-Vize Dr. Karl Meis: »Unglaublich, wie er sich reingekniet hat. Es gibt keinen besseren Anwalt.«

Artikel vom 02.12.2005