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Wegen Betrug mit Heizöl
jetzt drei Monate Haft

52-jähriger Haller bestellte wiederholt Öl, ohne zu zahlen

Halle (SKü). Wegen wiederholten Betruges im Zusammenhang mit der Bestellung von Heizöl ist gestern ein 52-jähriger Haller zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten Haft verurteilt worden.

Man kann nach den Eindrücken vor Gericht nicht behaupten, dass es dem 52-jährigen Kraftfahrer insgesamt gut geht. Zwar hat er einen Job, doch seine Frau ist zu 100 Prozent schwerbehindert und muss von ihm gepflegt werden. Hinzu kommt der Umstand, dass das ihnen gehörende Dreifamilienhaus noch hoch mit Hypotheken belastet ist, gleichwohl eine der drei Wohnungen seit Januar 2005 nicht mehr vermietet ist.
Obwohl die Mieteinnahmen fehlen und das Geld wegen früherer Verpflichtungen nicht reicht, bestellte der Angeklagte bei einem Bielefelder Händler Ende Januar 4000 Liter Heizöl für 1639 Euro. Um die bei Erstkunden eigentlich übliche Barzahlung kam der Angeklagte zwar herum, doch auf ihr Geld wartet der Händler heute noch.
Dabei war der Haller genau wegen eines gleichen Deliktes im Juni vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 5 600 Euro verurteilt worden. Damals hatte er 6000 Liter Heizöl bestellt, ohne zahlen zu können. Das jedoch bei einer anderen Firma. Die damalige Rechnung soll zwar inzwischen bezahlt sein, doch von dem verhängten Bußgeld sind noch 5000 Euro offen. Zur Erwähnung kam auch, dass der Angeklagte vor zwei Jahren zu einer Eidesstattlichen Versicherung getrieben wurde - wohlgemerkt von einem dritten Heizölhändler.
In Betrachtung der Vorgeschichte verhängte Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld diesmal eine Haftstrafe in Höhe von drei Monaten. Der zugewiesene Bewährungshelfer soll auch beim Umgang mit den Schulden helfen. Schließlich bemerkte Pöld, dass sich der Angeklagte zur Not auch vom Haus trennen müsse, so schwer dies auch fiele. Nur einen Betrug dürfe es nicht wieder geben, sonst verfalle die Bewährung, der Angeklagte käme für viele Monate in Haft. »Und dann können sie sich auch nicht mehr um ihre kranke Frau kümmern«, warnte Richter Pöld eindringlich.

Artikel vom 01.12.2005