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Neuerungen im Visier

AOK berät Personalsachbearbeiter über Sozialversicherung


Gütersloh (WB). Wie in jedem Jahr informieren die AOK-Firmenkundenberater in den nächsten Wochen wieder Arbeitgeber und Personalsachbearbeiter über die aktuellen Veränderungen in der Sozialversicherung. Alle für die tägliche Arbeit relevanten Aspekte werden kompakt und verständlich vermittelt. Die Themen reichen von den aktuellen Beitragssätzen, Bemessungsgrenzen und Sachbezügen, der neu geregelten Finanzierung des Zahnersatzes bis hin zur Einführung eines Zusatzbeitrags zur Pflegeversicherung sowie Neuerungen im Meldeverfahren und in der Rentenversicherung.
Im Fokus der Neuerungen steht diesmal die Fälligkeit der Beiträge. Das Vorziehen der Fälligkeit auf den drittletzten Bankarbeitstag des Monats wird ab Januar 2006 wirksam. Dies führt zu erheblichen Umstrukturierungen bei den Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

Artikel vom 01.12.2005