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Hartz IV-Kürzung fragwürdig

Betroffener verklagt »GT aktiv GmbH« beim Sozialgericht Detmold


Rheda-Wiedenbrück (ag). Die Betreuung der Arbeitssuchenden von Seiten der kreisweit agierenden »GT aktiv GmbH« scheint nicht immer mit rechten Dingen vor sich zu gehen. Dies jedenfalls befand nun das Sozialgericht Detmold in einem Beschluss.
Ein Rheda-Wiedenbrücker Hartz IV-Empfänger war vor das Sozialgericht gegangen, da er seine Vermögensverhältnisse der »GT aktiv GmbH« ordnungsgemäß offen gelegt hatte, daraufhin aber wiederholt detaillierte Belege über seine Finanzen vorlegen sollte, obwohl sich an seiner Situation nichts geändert hatte. Die »GT aktiv GmbH« habe als Gründe ihrer erneuten Forderung die Tätigkeit des Antragstellers für die WASG und dessen ehrenamtliches Engagement beim gemeinnützigen Verein »Arbeitslosen Hilfe Forum Deutschland« (AHFD) genannt. Der Mann legte Widerspruch ein, woraufhin ihm die »GT aktiv GmbH« wegen »mangelnder Mitwirkungsbereitschaft« zeitweilig die Leistungen strich. Der Betroffene ging vors Sozialgericht, das in einem einstweiligen Anordnungsverfahren den Beschluss erließ, dass es keine rechtliche Grundlage gebe, dem Antragsteller Leistungen zu kürzen oder zu streichen.
Mittlerweile erhält der Rheda-Wiedenbrücker wieder Leistungen - laut Peter Ritsche von der AHFD-Kreis-Geschäftsstelle allerdings nur rund 50 Prozent dessen, was dem Antragsteller zustehe. »Der Betroffene ist von Obdachlosigkeit bedroht und musste bereits zur Gütersloher Tafel gehen, um überhaupt eine warme Mahlzeit am Tag zu bekommen«, schildert Ritsche.
Bei der »GT aktiv GmbH« prüfe man derzeit den Leistungsbedarf des Rheda-Wiedenbrückers, sagte die Bereichsleiterin Wirtschaftliche Hilfe, Ellen Stephan, gestern auf Anfrage des WESTFALEN-BLATTes. Weitere Auskünfte zu dem Fall wollte die »GT aktiv GmbH« nicht machen, da der Beschluss des Sozialgerichtes nicht rechtskräftig und das Verfahren nicht abgeschlossen sei.

Artikel vom 01.12.2005