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Hausfriedensbruch
aus Liebeskummer

52-Jährige vor Gericht uneinsichtig

Steinhagen/Halle (fn). Dass enttäuschte Liebe Belästigungen und Telefonterror zur Folge hat, das ist inzwischen bekannt und wird gerne mit dem englischen Begriff »Stalking« benannt. Ein solcher Fall hat sich jetzt auch in Brockhagen ereignet und kam gestern vor das Haller Amtsgericht.

Wegen Hausfriedensbruch war eine 52-jährige Frau aus Halle-Bokel angeklagt. Trotz Hausverbotes hatte sie den Hof in Brockhagen zweimal betreten, auf dem ein 40-jähriger Handwerker bei seinen Eltern lebt. Weil die Belästigungen durch die Frau auch weiter nicht aufhörten, hatte die Familie am 9. November sogar eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirkt, was aber immer noch zu keiner Verhaltensänderung führte.
In der Verhandlung berichtete die 52-jährige von ihren finanziellen und psychischen Problemen, die mit der Trennung von ihrem alkoholkranken Mann aufgetreten seien. Bei dem Brockhagener Handwerker hatte sie dagegen seit Sommer 2004 viel Ermutigung gefunden. Kennen gelernt hatte sie den Junggesellen bei Ausbauten in ihrem Haus in Bokel.
Ja, sie hätten sich angefreundet, bestätigte der 40-Jährige, doch eine engere Beziehung habe es nie gegeben. Als er ihr vielmehr Anfang des Jahres klipp und klar gesagt habe, dass er nichts von ihr wolle, sei es mit den Nachstellungen immer schlimmer geworden. Ein Stapel voller Liebesbriefe war aktenkundig geworden, vor allem aber das ständige Anrufen und die Belästigungen zu Hause in Brockhagen oder auch bei Treffen mit Freunden in einer Gaststätte hatten die ganze Familie zermürbt.
Die Angeklagte hingegen wollte nicht einsehen, dass der Brockhagener sie abweise, gebe er doch einige ihrer persönlichen Gegenstände nicht heraus. Sie wolle nur eine richtige Aussprache. Die gab es dann sozusagen vor Gericht, wo der 40-Jährige eindeutig bekräftigte, dass er jetzt gar keinen Kontakt mehr mit der Frau wünsche. Briefe und Fotos sollten über den Anwalt ausgehändigt werden.
Da die Angeklagte keinerlei Einsicht zeigte, mit dem Übertreten des Hausverbots eine strafbare Handlung begangen zu haben, verhängte das Gericht eine Verwarnung mit Strafvorbehalt: Wenn sich die 52-Jährige innerhalb der nächsten drei Jahre auch nur einmal über das Näherungsverbot hinwegsetzt, muss sie 400 Euro zahlen plus die Strafe für diese neuerliche Tat. Die Entschuldigung, die die Hallerin am Ende gegenüber den Eltern äußerte, wollten diese nicht mehr annehmen: »Das kommt jetzt zu spät. Wir wollen einfach nur noch, dass sie unser Grundstück nie mehr betritt.«

Artikel vom 01.12.2005