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Angeklagter
lehnt Druck
von außen ab


Lübbecke (wm). Der junge Mann auf der Anklagebank wirkt fahrig. Warum er sich am 11. Juli ohne Fahrerlaubnis ans Steuer eines Polo gesetzt habe - dazu noch mit 0,33 Promille Alkohol im Blut - wisse er nicht, erklärt er gestern vor dem Lübbecker Amtsgericht, vor dem er sich wegen dieses Deliktes verantworten muss. Vom Richter in der Vernehmung auf seinen Drogenkonsum angesprochen, sagt der 20-Jährige: »Ein richtiges Problem habe ich nicht. Ich suche nach der Wahrheit, was passiert ist.« Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat er bereits eine 15-monatige Jugenstrafe auf Bewährung erhalten mit der Auflage, eine Drogentherapie zu machen. »Ich habe sie abgebrochen, weil sie für mich nicht vertrauenswürdig war; und ich wollte es allein schaffen, denn man muss den Entzug ja wollen«, erklärt er sein Verhalten weiter.
Die Staatsanwältin beantragt Freizeitarrest (»Das kennen Sie ja bereits.«) und drei Monate Führerscheinentzug, »weil Sie schon erheblich vorbelastet sind«. Dem folgt der Richter uneingeschränkt und macht dem jungen Mann zu Auflage, bis Ende Dezember eine Drogentherapieplatz nachzuweisen, sonst drohe die Umwandlung von Bewährung in Haftstrafe. Kommentar des 20-Jährigen: »Schon wieder so viel Druck.«

Artikel vom 30.11.2005