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Fernsehhändler droht Gefängnis

Dekorationsware im Schaufenster angeblich nicht richtig ausgezeichnet


Von Michael Diekmann
Bielefeld (WB). Kunden klopfen sich vor Freude auf die Schenkel, wenn sie die Geschichte hören. Klaus-Peter Kähler (55) kann gar nicht drüber lachen. Dem Bielefelder Fernsehhändler flatterte jetzt eine Bußgeldforderung des städtischen Ordnungsamtes samt Haftandrohung ins Haus: Bei Nichtzahlen Ersatzhaft!
Vorwurf der Bielefelder Behörde: Kähler soll im Schaufenster gezeigte Ware nicht ordnungsgemäß mit Preisen ausgezeichnet haben. Aber: Die Ware im Fenster ist Dekomaterial und auch gar zum Verkauf bestimmt. Bei den 100 verschiedenen, in drei Regalen liebevoll aufgestellten Handys handelt es sich um »Billig-Attrappen« - aus gutem Grund. Der Einzelhändler schützt sich damit nicht nur vor Diebstahl, sondern die teuren Originalgeräte auch vor den Sonnenstrahlen im Südschaufenster. Vor dem Regal mit den Attrappen hat Kähler ein Schild aufgestellt: Dummys - unverkäuflich.« Jetzt soll er zahlen - 200,60 Euro Bußgeld und Gebühren. Nach Ansicht des Ordnungsamtes hätte er jede Attrappe einzeln auszeichnen müssen. »Weltfremd und völlig überzogen«, sagt Stefan Genth. Der Chef des Einzelhandelsverbandes OWL gewann eben einen ähnlich gelagerten Prozess gegen die kleinliche Bielefelder Behörde: Die hatte ein Küchenstudio zwingen wollen, jedes Einzelteil einer Ausstellungsküche mit Preisschild zu versehen.

Artikel vom 30.11.2005