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Nach Faustschlag die
Erinnerung verloren

22-Jähriger muss 1000 Euro Geldbuße zahlen


Versmold/Halle (mel). Im betrunkenen Zustand begeht man schnell eine Dummheit. So ging es auch einem 22-jährigen Versmolder, der nach dem Stadtfest am 28. August diesen Jahres einem anderen jungen Mann mit der Faust ins Gesicht schlug. Dass der hohe Alkoholpegel jedoch keine Entschuldigung für diese Körperverletzung ist, wurde dem Angeklagten jetzt vor dem Amtsgericht Halle von Richter Peeter-Wilhelm Pöld deutlich gemacht.
Der 22-Jährige hatte sich nach einer ausgedehnten Feier auf dem Stadtfest um 5.35 Uhr morgens mit seinen Freunden auf den Weg zur Tankstelle gemacht, um weiteren Alkohol einzukaufen. Dort traf die Gruppe auf zwei junge Männer gleichen Alters, die offenbar auch schon eine ganze Menge Alkohol konsumiert hatten. »Die haben uns irgendwie angemacht«, erinnerte sich der Angeklagte gestern vor Gericht nur noch vage, warum er einem der Männer ins Gesicht schlug. Der Geschädigte selbst hatte nach eigenen Angaben einen Blackout - er war nach dem Schlag zu Boden gegangen und erst wieder im Krankenhaus aufgewacht.
Negativ aufgefallen war dem Richter die Tatsache, dass der Angeklagte eine Woche nach der Tat noch einmal die Tankstelle aufsuchte, um die Kassiererin zu fragen, was sie denn gesehen hatte. »Er hat zu mir gesagt, dass es besser ist, wenn ich nichts gesehen habe«, gab sie bei der Polizei an. »Das grenzt schon an Bedrohung«, sagte Richter Pöld. Für die gefährliche Körperverletzung muss der 22-Jährige jetzt eine Geldstrafe von insgesamt 1000 Euro zahlen, dazu kommen noch die Kosten des Verfahrens.

Artikel vom 01.12.2005