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Preiserhöhung einfach nicht bezahlen

Stromversorger nutzen ihre Monopolstellung aus


Zum Bericht »Heizen mit Strom erneut teurer« (WV vom 29. September):
Wenn man davon absieht, dass eine zehnprozentige Preiserhöhung am 1. April und eine fünfprozentige am 1.10.05 nach Adam Riese zusammen eine Erhöhung von 15,5 Prozent bedeuten und nicht, wie von Herrn Päsch errechnet, 15 Prozent, fragt man sich was für Gründe noch alles herhalten müssen als Erklärung für diese Abzocke. Weil in Spanien und Portugal die Wasserkraftwerke und in Deutschland die Windkraftwerke weniger produziert hätten, deshalb müssten hier die Spitzenlastkraftwerke angefahren werden?
Kein Wort davon dass sich die Energieversorger diese »Extraleistung auch »extra« von den Spaniern und Portugiesen bezahlen lassen, nein, wir werden dafür auch noch mit höheren Preisen belastet, da »unser« Stromvorrat ja verbraucht sei. Merke: Doppel kassiert, hält besser!
Wenn demnächst in Kasachstan eine Jurte umfällt, höhere Strompreise, wenn in Mexiko eine Kuh bläht, höhere Strompreise, eine Sturmflut droht, höhere Strompreise? Am besten noch, bevor sie wirklich eintritt, dann kann man ja auch nachher noch mal richtig zulangen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Äußerung des Geschäftsführers des Verbandes Industrieller Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), Alfred Richtermann. Bei einer internen Informationsveranstaltung in Berlin hatte er im Juli 2005 schwere Vorwürfe gegen die vier großen deutschen Stromanbieter erhoben (Spiegel 27/2005). Richmann warf den Stromversorgern wie E.ON oder RWE vor, neben den Preisen für die Netznutzung auch die Erzeugerpreise in die Höhe zu treiben. Argumente der Stromkonzerne, die diesen Preisanstieg auf höhere Öl- und Gaspreise zurückführen, hält Richmann für vorgeschoben. In Deutschland würden nicht einmal elf Prozent des Stroms aus Gas und Öl gewonnen. Bei Kernkraft (30 Prozent), Braunkohle (27 Prozent) und den durch langfristige Lieferverträge abgesicherten Steinkohlekraftwerken (22 Prozent) gebe es hingegen keine nennenswerten Kostensteigerungen.
Auch andere Stromexperten vermuten seit längerem, dass die vier großen Versorger die Strommengen künstlich verknappen und mit gezielten Zu- und Verkäufen im von ihnen dominierten Markt die Preise nach oben treiben.
Wer sich das nicht länger gefallen lassen will, der kann nach § 315 BGB gegen diese einseitige Preisfestsetzung Widerspruch einlegen und die Preiserhöhung nicht bezahlen! Elektrospeicherheizungs- und private Gaskunden haben meiner Meinung nach eins gemeinsam: Sie sind einem Monopol ausgeliefert und können allein darüber schon mit § 315 BGB die Rechtmäßigkeit der Erhöhung anzweifeln (wie im Beschluß des Heilbronner Gerichts C 4394/04 vom 4.2.2005 festgestellt wurde) und ihre Zahlungen nur nach dem alten Tarif weiterleisten.
LUDWIG SCHMUDE Talleweg 31Marienloh

Artikel vom 30.11.2005