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Jagdgesetz ist mit dem
Tierschutz nicht vereinbar

Zu der Serie im WESTFALEN-BLATT (Ausgabe 23.11.), in der einmal im Monat der Hegering in Wald und Natur unterwegs ist, schreibt eine Leserin:

Etwa fünf Millionen Wildtiere, darunter 1,5 Millionen Zugvögel, werden abgeschossen. Dafür werden mehr als 1 500 Tonnen von hochgiftigem Bleischrot verwendet. Zurück bleiben verseuchte Böden und Gewässer. Es ist eine Jagd mit unselektiven Totschlagfallen, die Marder, Füchse und andere Tiere brutal zerquetschen und verstümmeln, »nebenbei« werden Tausenden von Haustieren getötet. 80 Zivilpersonen werden jährlich in Deutschland durch Jägerhand getötet oder zu Krüppeln geschossen - aber für solche Vorfälle gibt es ja Versicherungen. Schließlich kommen noch Millionen von angeschossenen Tieren hinzu, die oft nur nach langem Todeskampf verenden.
Da marschieren sie nun in ihren grünen Kutten, generalstabsmäßig organisiert, bis an die Zähne bewaffnet, zu diesen blutigen Treibjagden, die wohl alle Jägerherzen höher schlagen lassen. Ist doch dieses Töten von chancenlosen Mitgeschöpfen der unumstrittene Höhepunkt des Jahres. Wenn es jedoch darum geht, ökologisch nachvollziehbare Argumente vorzubringen, sind die Grünröcke schweigsam.
Röhrt da nicht der Keulen schwingende Urmensch aus der Wildnis? Das Jagdgesetz wurde 1934 von Hermann Göring auf den Plan gerufen. Es ist nicht mehr zeitgemäß und lässt sich nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbaren. Es muss diesem brutalen und blutigen Freizeitvergnügen durch den Gesetzgeber ein für allemal ein Ende gesetzt werden.
HANNELORE WIEDEMANN32545 Bad Oeynhausen

Artikel vom 29.11.2005