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Fanatiker in
Psychiatrie

Angriff in der JVA


Herford/Bielefeld (uko). Der Mann, der in einem religiösen Streitgespräch einen Mithäftling in der Justizvollzugsanstalt Herford angegriffen hat, ist in der Psychiatrie untergebracht worden. Dieses Urteil hat am Dienstag das Landgericht Bielefeld gefällt.
Zu der Tat kam es Heiligabend 2004. Matthias S. (24) saß in der JVA Herford eine viereinhalbjährige Jugendstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ab. Der nach eigenen Angaben von Gott bekehrte Christ hielt sich mit zwei anderen Häftlingen in einer Nachbarzelle auf, als er mit dem Mohammedaner Rafad A. über religiöse Weltanschauungen in Streit geriet. A. machte diesbezüglich anzügliche sexuelle Witze über Jesus, was S. so sehr zum Zorn reizte, dass er dem Mithäftling an die Gurgel ging und würgte. Allein der rasche Zugriff des dritten Gefangenen verhinderte Verletzungen oder den Tod des Mannes.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall als versuchten Totschlag angeklagt. Nach dem Gutachten eines Psychiaters war S. seinerzeit jedoch schuldunfähig, konnte also weder wegen des versuchten Totschlags noch wegen gefährlicher Körperverletzung bestraft werden. Die Strafkammer ordnete daher die Unterbringung des religiösen Fanatikers in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Artikel vom 30.11.2005