30.11.2005
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- Der Bürgermeister -
Öffentliche Bekanntmachung
I. Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 20. 6. 2005 aufgrund des § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 9. 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. 5. 2005 (BGBl. I S. 1224), beschlossen, im Rahmen der 20. Änderung die Darstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hiddenhausen für das in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnete Grundstück von »Wohnbaufläche« in »Sondergebiet« mit der Zweckbestimmung »großflächiger Einzelhandel« zu ändern und im Parallelverfahren den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. Su 5 »Großflächiger Einzelhandel im Bereich zwischen Bünder Straße - L 545 -, Alter Kamp und Obere Wiesenstraße« nach § 12 BauGB aufzustellen:
Der vorstehende Beschluss wird nach § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
II. Für die 20. Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. Su 5 »Großflächiger Einzelhandel im Bereich zwischen Bünder Straße - L 545 -, Alter Kamp und Obere Wiesenstraße« soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in einem öffentlichen Anhörungstermin am
Donnerstag, dem 8. 12. 2005, um 18.30 Uhr
im großen Fraktionsraum, Zimmer 101, des
Rathauses der Gemeinde Hiddenhausen,
Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen
erfolgen.
In diesem Anhörungstermin werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern. Im Anschluss an den vorgenannten Termin können die Planunter-
Hiddenhausen, den 24. 11. 2005
Veröffentlicht am: 30. 11. 2005
(Rolfsmeyer)
Artikel vom 30.11.2005