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Solaranlage nicht
ohne Versicherung

Wind- und Wetter-Risiken

Solaranlagen gelten gemeinhin als wetterfest. Mit den Jahren aber steigt die Anfälligkeit. Dann können Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Regen wichtige Teile beschädigen.

Zu den gravierendsten Schäden gehört die Zerstörung der elektrischen Anlage durch Blitzschlag oder Wasser. Die zweite große Gefahr ist der Bruch einer Kollektorscheibe oder einer Solarzelle durch Hagel. Auch bei Sturm sowie durch Überspannung oder Feuer kann die Solartechnik in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Experten des Informationsvereins Besser Bauen (IVBB) empfehlen, die Solaranlage hinsichtlich solcher Sachschäden in die Wohngebäudeversicherung aufzunehmen.
Einen erweiterten Schutz bietet die so genannte Allgefahrenversicherung. Diese deckt auch Diebstahl, Vandalismus und Marderbisse ab. Eingeschlossen sind zudem Material- und Konstruktionsfehler sowie Mängel bei der Ausführung. Die Versicherungsleistung lässt sich in der Regel auf die individuelle Situation anpassen und die gewünschte Höhe der Selbstbeteiligung frei wählen. So kann der Hausbesitzer festlegen, ob es im Schadensfall nur eine Entschädigung für Reparatur oder Wiederbeschaffung gibt, oder ob auch die entgangene Einspeisevergütung ersetzt werden soll.
Ein weiterer wichtiger Bewertungsmaßstab sind die Kosten für ein Gerüst. Die IVBB-Experten weisen darauf hin, dass es bei einem mehrstöckigen Gebäude sinnvoll ist, diese in die Police mit aufzunehmen. Ebenfalls zu klären ist, ob Handwerkerlohn sowie Aufräum- und Entsorgungsgebühren inklusive sein sollen.
Weht ein Sturm die Solar-Module vom Dach und begräbt zum Beispiel die Gartenhütte des Nachbarn unter sich, zahlt in der Regel die Privathaftpflicht. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf dem eigenen Dach vorher gemeldet worden ist. Eventuell erhöht sich die dadurch Prämie.

Artikel vom 20.01.2006