24.11.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

14 Jahre Haft für
Kinderschänder?

Staatsanwältin fordert hohe Strafe


Von Wolfgang Wotke
Gütersloh (WB). Fünf Jahre lang soll der 44-jährige Lagerarbeiter Ulrich E. aus Gütersloh seine zu Anfang der Taten neunjährige Stieftochter vergewaltigt und sexuell missbraucht haben. So steht es jedenfalls in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Mehrere Prozesstage lang schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen. Gestern ließ er sich zum ersten Mal ein und sagte: »Ich habe sie zwar angefasst, aber niemals vergewaltigt. Das alles ist ein Komplott gegen mich.«
Im Landgericht Bielefeld und vor Richter Reinhard Kollmeyer erklärte E. gestern Nachmittag, dass er zunächst abgewartet habe, welche Lügengeschichten über ihn im Gerichtssaal verbreitet worden seien. Erst dann habe er reagieren können. Und deshalb wolle er sich zu den Anschuldigungen jetzt äußern. »Klar, es stimmt. Ich habe meine Stieftochter sexuell angefasst, aber niemals brutal vergewaltigt, so wie es mir vorgeworfen wird.« Wann und wie oft es denn zu den Übergriffen gekommen sei, wollte Reinhard Kollmeyer wissen. E.: »Sie kam meistens zwischen 21 und 23 Uhr zu mir und wollte gekrault werden. Meistens wenn meine Frau nicht da oder beschäftigt war. Dabei hatte ich plötzlich stets diese Aussetzer. Ich weiß auch nicht warum. Es ist einfach immer passiert. Ich habe sie dann an den intimen Stellen gestreichelt.« Aber die Zahl von 432 sei völlig aus der Luft gegriffen. »Das ist doch absurd«
Nach den Lügen, die das Opfer im Zeugenstand über ihn verbreitet habe, will Ulrich E. nichts mehr von seiner Stieftochter wissen: »Ich erkenne sie nicht mehr an«, verkündete er lautstark im Gericht. »Warum tut sie mir so etwas Schlimmes an?«
Staatsanwältin Ute Beckmann forderte gestern 14 Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung. Verteidiger Markus Kottmann hatte zuvor einen Beweisantrag gestellt, der auf wenig Verständnis bei Richter Kollmeyer stieß: »Ein Gutachten in Bezug auf die Feststellung der Jungfräulichkeit des Opfers.« Das Urteil wird am Montag, 28. November, um 10.30 Uhr gesprochen.

Artikel vom 24.11.2005