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Öffentliche Bekanntmachung
Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
Dienstgebäude: Kammerratsheide 66, 33609 Bielefeld
Tel. 05 21  97 15 - 0

Aktenzeichen:
51.0124/05/0702.1
Datum:
28. 11. 2005
Genehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3 b des Gesetzes über die Umweltverträgichkeitsprüfung (UVPG)
Die Fa. Heinrich Borgmeier GmbH & Co. KG, Geflügelschlachterei, Schöninger Str. 33, 33129 Delbrück beantragt die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissonsschutzgesetzes (BImSchG) zur Erweiterung der vorhandenen
Anlage zum Schlachten von Geflügel auf eine Schlachtkapazität
von 281,6 t/Tag
auf dem Betriebsgelände in 33129 Delbrück, Schöninger Str. 33
Gemarkung:
 Westerloh
Flur:
  9
Flurstück:
  88/89
Die v. g. Anlage ist folgenden Anlagenziffern nach Anhang 4 BImSchV und nach Anlage 1 UVPG zuzuordnen:
   Anlagenart
Schlachten von
        Tieren
     Größe
50 t Lebendgewicht
 oder mehr je Tag
4. B ImSchV
  7,2 Sp. 1

    UVPG
7.13.1 Sp. 2 A

Durch die Zurdnung der Anlage zu den o. g. Ziffern der Anlage 1 zum UVPG ist gemäß § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einer Einzelfalluntersuchung zu prüfen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß des Abschnitt 2 des UVPG unterzogen werden muss.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglicheitsprüfung
nicht notwendig ist.
Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 3 a UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 10 Abs. 3 des BImSchG i. V. m. §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) wird das o. g. Vorhaben öffentlich bekannt gemacht.
Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden.
Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom 5. 12. 2005 bis einschließlich 4. 1. 2006 beim
Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL,
Dienststelle Paderborn, Am Turnplatz 31, 33039 Paderborn
und bei der
der Stadt Delbrück, Marktstr. 6, 33129 Delbrück
Zimmer 30 (Hochbau- und Stadtplanungsamt)
aus.
Er kann an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden
des Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
- montags bis freitags
- sowie nach Vereinbarung
von  7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

der Stadtverwaltung Delbrück
- montags bis freitags
- montags, dienstags, mittwochs
- donnerstags
- sowie nach Vereinbarung
von  8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

eingesehen werden.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 18. 1. 06) schriftlich bei den vorstehend genannten Behörden vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 3 BImSchG).
Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendung bis zum Ablauf der v. g. Frist bei einer der o. g. Behörden. Name und Anschrift der Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können nicht berücksichtigt werden.
Die Einwendungsschreiben werden an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, so weit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendungen erforderlich sind.
Für den Fall, dass Einwendungen erhoben werden, wird hiermit der Termin zur mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendungen durch die Genehmigungsbehörde auf
Montag, den 20. 2. 06, ab 10.00 Uhr
anberaumt. Er wird im
Sitzungssaal des alten Rathauses, 1. OG, Zimmer 10
Lange Str. 41, 33129 Delbrück
durchgeführt.
Der Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in diesem Termin ohne Rücksicht auf das Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (§ 10 Abs. 4 Nr 3 des BimSchG). Eine besonderere Einladung zu diesem Termin erfolgt nicht mehr.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann (§ 10 Abs. 4 Nr. 4 des BImSchG).
Im Auftrag
gez. Rehage

Artikel vom 28.11.2005