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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Löhne
Der Bürgermeister der Stadt Löhne macht die »Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass anlässlich des Löhner Weihnachtsmarktes« im Bekanntmachungskasten öffentlich bekannt.
Die vollständige Bekanntmachung wird vom 24. 11. 2005 bis zum3. 12. 2005 im Bekanntmachungskasten vor dem Rathaus Löhne, Oeynhausener Straße 41, 32584 Löhne, ausgehängt und ist zusätzlich der Internetseite der Stadt Löhne, www.loehne.de, zu entnehmen.
Löhne, den 21. 11. 2005
gez. Quernheim
Bürgermeister

Artikel vom 24.11.2005