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Finger weg vom Tacho


Wer am Tachometer eines Fahrzeuges manipuliert, macht sich strafbar und muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Das Verbot erstreckt sich auf Fahrzeuge aller Art sowie auf alle Formen der Manipulation, sei sie elektronisch oder mechanisch. Ebenfalls untersagt ist der Besitz, die Entwicklung und der Verkauf von Computerprogrammen für die Tachomanipulation. Der Gesetzgeber hat damit eine Gesetzeslücke geschlossen. So war »das Justieren des Tachostandes«, wie es in einschlägigen Anzeigen hieß, nur verboten, wenn eine Betrugsabsicht vorlag, was aber nur schwer nachzuweisen war.

Artikel vom 07.01.2006