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Beweismittel sichern

Urteil zur Gewährleistung


Wer nach einem Autokauf ein defektes Fahrzeugteil austauschen lässt, sollte es als Beweismittel für einen möglichen Gewährleistungsprozess aufbewahren. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lässt sich wegen des verschwundenen Teils nicht mehr aufklären, ob der Wagen bereits bei der Übergabe mangelhaft war, dann geht dies zu Lasten des Käufers, entschied das Karlsruher Gericht. Damit wies der BGH die Klage eines Gebrauchtwagenkäufers ab, der den Händler wegen eines defekten Turboladers in Anspruch nehmen wollte. Az: VIII ZR 43/05

Artikel vom 03.12.2005