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S T A D T V E R S M O L DVersmold, den 16. November 2005 Der BürgermeisterBetr.: 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt VersmoldAufgrund der §§ 2 ff. des Baugesetzbuches (BauGB), in der Neufassung vom 27. 8. 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. 6. 2004 (BGBl. I S. 1359), hat die Stadtvertretung Versmold in ihrer Sitzung am 16. 12. 2004 eine 27. Änderung des gültigen Flächennutzungsplanes der Stadt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Inhalt der Planänderung ist die teilweise Rücknahme einer als Konzentrationszone für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesenen Fläche im Stadtteil Hesselteich »Brockmanns Heide«, und Neudarstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche.
Der von der Änderung betroffene Bereich ist im nachstehenden Planausschnitt mit einer unterbrochenen Umrandung gekennzeichnet. Der verbleibende Bereich der Konzentrationszone für Windenergieanlagen (hier Teilfläche II) ist schraffiert gekennzeichnet. Die genauen Grenzen ergeben sich aus dem Flächennutzungsplan.
Der Entwurf zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und dem Entwurf des Umweltberichtes (als umweltbezogene Information) liegt gem. § 13 (2) Nr. 2 i. V. m. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
28. 11. 2005 bis einschließlich 30. 12. 2005im Rathaus der Stadt Versmold, Münsterstraße 16, 33775 Versmold, Zimmer 203, während der Dienststunden
montags - mittwochs
donnerstags
freitags
von 8.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr,
von 8.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr,
von 8.00 - 12.30 Uhr,
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zum Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
In Vertretung
gez. Mummert

Artikel vom 18.11.2005