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Amtsgericht glaubt
nicht an Ohnmacht

55-jähriger Engeraner zu einer Geldstrafe verurteilt

Spenge/Enger/Häger (dh). Ein halbes Jahr nach einem schweren Verkehrsunfall in Häger hat sich das Amtsgericht Halle gestern mit der Ursache der Frontalzusammenstoßes mit zwei Schwerverletzten beschäftigt. Der Verursacher hatte angegeben, dass ihm schwarz vor Augen geworden sei. Doch das nahm ihm Richter Peeter Wilhelm Pöld nicht ab.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilte Pöld den 55-jährigen Mann aus Enger zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro und lag damit 500 Euro über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Richter sah es als erwiesen an, dass bei dem Tierarzt keine körperlichen Mängel vorgelegen haben.
Der Unfallverursacher war am 31. Mai 2005 auf der Enger Straße in Richtung Enger unterwegs, als er gegen 16.40 Uhr in einer leichten Rechtskurve wenige Meter vor der Kreisgrenze Herford mit seinem silbernen Audi geradeaus fuhr. Dabei stieß er frontal mit einem entgegenkommenden VW Passat zusammen, der grüne Kombi landete an einem Baum. Anschließend erwischte der Audi den Geländewagen einer 40-jährigen Engeranerin, die hinter dem Kombi fuhr.
Der Fahrer des BMW Kombi musste von der Feuerwehr aus seinem Fahrzeug befreit werden. Der 74-jährige Wertheraner wurde so schwer verletzt, dass er noch heute im Krankenhaus liegt. Er konnte gestern nicht zur Gerichtsverhandlung kommen.
Wie kam es zu dem Zusammenstoß? Der Verursacher gab an, dass ihm schwarz vor Augen geworden wäre. Er habe habe das Bewusstsein verloren und sei erst durch Rauchgeruch zu sich gekommen.
Gegen diese Schilderungen sprach laut Richter die Aussage eines Zeugen, der bereits seit Kilometern hinter dem Audi gefahren war. Demnach ist der Engeraner mit seinem Fahrzeug öfter über die Fahrbahnmitte gefahren. »Ich führe den Unfall darauf zurück, dass Sie allgemein immer sehr weit links gefahren sind«, sagte Peeter Wilhelm Pöld in seiner Urteilsbegründung. Auch die Tatsache, dass der Beschuldigte nach dem Zusammenstoß lediglich in der Chirurgie behandelt worden war, deute darauf hin, dass er nicht bewusstlos gewesen sei. »Ansonsten hätten Sie doch versucht, der Ursache mit den Ärzten in der Kardiologie auf die Spur zu kommen«, sagte der Richter.
Während der Vertreter der Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes des Rechtsfahrverbots und fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe von 2 000 Euro forderte, machte sich der Anwalt des Angeklagten für einen Freispruch stark. Es gebe keine Beweise, dass sein Mandant nicht ohnmächtig geworden wäre, sagte er.

Artikel vom 15.11.2005