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Für 5000 Euro Drogen konsumiert

Angeklagter wegen Betruges für 28 Monate hinter Gitter geschickt


Löhne/ Herford (cl). Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen gewerbsmäßigem Betruges in 51 Fällen wurde Nils J. (Name geändert) vom Herforder Schöffengericht verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Staatsanwalt Torsten Polakowski.
In dem Strafmaß sind auch zehn Monate ohne Bewährung vom Amtsgericht Bünde wegen einer Autofahrt ohne Fahrerlaubnis mit zwei Promille im Blut enthalten. Derzeit verbüßt der Angeklagte, der zuletzt in Löhne gelebt hatte, eine weitere zehnmonatige Freiheitsstrafe wegen drei vorsätzlichen Körperverletzungen.
»Die Bilanz Ihrer ersten 30 Lebensjahre ist außerordentlich mies«, hielt ihm der Vorsitzende Richter Bernd Kahre vor, der Angeklagte pflichtete ihm bei.
Nach zweieinhalb Jahren Gefängnisaufenthalt kam Nils J. im November 2002 wieder auf freien Fuß und begann umgehend wieder mit dem Konsum von Heroin und vor allem Kokain. Dafür benötigte er annähernd 5000 Euro im Monat. Er hatte sich mit einem mobilen Hausmeisterservice selbständig gemacht, hatte aber keinerlei handwerkliche Ausbildung und auch noch nie einen Führerschein. Die einzigen Einnahmen waren die 600 Euro monatlicher Zuschuss für die Ich-AG.
Die Schulden bei seinen albanischen Dealern, deren Namen er nicht nennen wollte, habe er mit Lastschriftkäufen auf Bestellung abtragen müssen, erläuterte J. vor Gericht. Bei der Sparkasse Nienburg hatte er dazu zwei Girokonten eröffnet, mit beiden EC-Karten kaufte er zwischen dem 30. Dezember 2004 und dem 2. Februar Waren im Gesamtwert von über 7000 Euro ein. »Zu einer Schadenswiedergutmachung werden Sie wohl in ihrem ganzen Leben nicht mehr in der Lage sein«, so der Direktor des Herforder Amtsgerichts.
Außer zwei Entgiftungen als 14-Jähriger hatte Nils J. noch nie etwas gegen seine Drogensucht unternommen, die mit Alkohol und Haschisch angefangen hatte. Erst jetzt in der JVA Brackwede suchte er Kontakt zur Drogenberatung und bemüht sich um einen stationären Therapieplatz. Wenn alles klappt, kann seine Haft etwa Mitte des nächsten Jahres ausgesetzt werden, damit er die Entziehungsmaßnahme antreten kann.

Artikel vom 16.11.2005