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Biotope bringen
Einschränkung

Eigentümer ab 2006 informiert

Schloß Holte-Stukenbrock (bs). Sobald Eigentümer von der unteren Landschaftsbehörde informiert werden, dass ihre Flächen oder ein Teil davon ein Biotop sind, sind diese unter Schutz gestellt. Die bisherige Nutzung bleibt davon aber unberührt, wurde beim Expertenvortrag am Montag Abend deutlich.

Dieser gesetzliche Biotopschutz ist bei der Bauleitplanung zwingend zu beachten. Will die Stadt beispielsweise Straßen bauen, ist der zu beachten. Eine Nutzungsänderung eines geschützten Biotops kann »bei überwiegenden Gemeinwohl« durch die untere Landschaftsbehörde genehmigt werden.
Allerdings gibt es auch Fördermöglichkeiten. So kann von Eigentümern eine »Ausgleichszulage B« mit 123 Euro pro Hektar beantragt werden. Außerdem bietet das Land zusätzlich Bewirtschaftungsspakete zur extensiven Nutzung oder Pflege an. Vertragspartner ist der Kreis. Bis zu 511 Euro jährlich pro Hektar sind möglich. Auskünfte dazu erteilt die untere Landschaftsbehörde beim Kreis.
Im Kreis Gütersloh gibt es seit der neuen Überprüfung im Jahr 2004 durch die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW (LÖBF) 1050 Biotope mit einer Fläche von knapp 1800 Hektar. »Davor waren es 720, die 2001 festgestellt worden waren«, erläuterte Hans-Martin Bröskamp von der unteren Landschaftsbehörde des Kreises. Der Kommentar von Bürgermeister Hubert Erichlandwehr dazu. »Da sind ja viel dazu gekommen.«
Bröskamp erklärte am Montag Abend den Mitgliedern des Ordnungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses und den etwa 15 Zuhörern die geschützten Biotope und die rechtlichen Folgen der Biotopausweisung.
»Jeder Eigentümer wird informiert, allerdings erst ab 2006 oder 2007«, sagte der Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Da es so viele Daten zu bearbeiten gebe, hätten die Feuchtwiesen-Biotope in anderen Teilen des Kreises Vorrang bei der Bearbeitung. Dies hänge mit den Fördermöglichkeiten zusammen.
Als Tiefbauamtsleiter Horst Wolter nochmals wegen der langen Bearbeitungszeit nachhakte, erläuterte Bröskamp: »Die neuen Daten von 2004 haben wir erst vor 14 Tagen erhalten. Ein Teil der vorhandenen Daten hat sich zudem durch die landesweite Überprüfung von 2004 geändert.«
Klaus Dirks (CDU) fragte wegen der Beteiligung der Eigentümer nach. »Es gibt eine Information an die Eigentümer, dass eine bestimmte Fläche als Biotop nach Paragraph 62 geschützt ist«, so der Experte. »Ich habe nichts gegen Naturschutz, aber ich weiß kaum noch, welche Fläche im Stadtgebiet in irgendeiner Form geschützt ist«, ärgerte sich Dirks. Er regte an, dass auf einer Karte des Stadtgebietes alle geschützten Flächen wie Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete und Biotope verzeichnet sein müssten.
»Ich denke, das ist machbar«, versprach Bröskamp. Alle Daten lägen vor. Im Vergleich 2001 zu 2004 seien bei den Biotopen Flächen in der Moosheide und der Senne hinzugekommen.

Artikel vom 16.11.2005