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Missbrauch bislang nicht feststellbar

Zahl der Bedarfsgemeinschaften steigt weiter - Arbeitsfähigkeit trainiert

Kreis Minden-Lübbecke (WB). Im Oktober gab es 11 445 so genannte Bedarfsgemeinschaften im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Das sind 1,7 Prozent mehr Fälle als im Vormonat. Die meisten Fälle (4 074) gibt es nach wie vor in der Stadt Minden. Bad Oeynhausen mit 1 760 sowie die Städte Espelkamp, Lübbecke und Porta Westfalica mit jeweils mehr als 1 000 bedürftigen Bedarfsgemeinschaften folgen auf den nächsten Positionen.

Während in Petershagen mit 682 noch über 500 Bedarfsgemeinschaften zu registrieren sind, liegen alle anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit ihrem Fallbestand darunter. Insgesamt sind 22 600 Personen betroffen, davon sind 11 411 männlich und 11 189 weiblich. Rund 6 360 davon sind Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren und 4 130 Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat eine Broschüre zum Thema »Missbrauch von Leistungen nach dem SGB II« herausgegeben. Die KomJob (diese Anstalt des öffentlichen Rechtes vertritt den Mühlenkreis bei der Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur, wenn es um die Betreuung und Integration von jungen Menschen in eine Ausbildung, Arbeit oder Arbeitsgelegenheit geht) stellte daraufhin im Kreisgebiet Nachforschungen an, ob im Rahmen der neuen Gesetzgebung vermehrt Missbrauchsfälle zu verzeichnen waren.
Dies wurde sowohl von Seiten der befragten Städte als auch des Kreissozialamtes nicht festgestellt. Natürlich seien immer wieder einmal Fälle zu registrieren, in denen z.B. auf die Sozialleistung anrechenbare Arbeitseinkünfte oder die Bildung von eheähnlichen Gemeinschaften nicht mitgeteilt wurden.
Ein signifikanter Anstieg dieser oder ähnlicher missbräuchlicher Fallkonstellationen konnte bislang nicht ausgemacht werden. Soweit andererseits bestehende gesetzliche Ansprüche um- bzw. durchgesetzt werden, könne man nicht von einem Missbrauch sprechen.
Die Zahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist gegenüber dem Vormonat gestiegen. Waren es im September 141 neue Vermittlungen, so sind im Oktober 226 Menschen in neue Arbeitsverhältnisse vermittelt worden. Den größten Anstieg an Vermittlungen gegenüber dem Vormonat verzeichnete der Standort Minden mit 78 Vermittlungen (Vormonat 36).
278 hilfebedürftige Personen erhielten im Oktober die Möglichkeit ihre Kenntnisse im Rahmen von Qualifizierungen und Praktika zu erweitern. Ebenfalls 226 Menschen konnten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten ihre Arbeitsfähigkeiten trainieren. Mit 795 Hilfebedürftigen wurden im Oktober Eingliederungsvereinbarungen geschlossen. Hierbei handelt es sich um Vereinbarungen, die konkrete Festlegungen beinhalten, was vom Hilfeempfänger erwartet wird und welche Leistungen er dafür erhält.
Die Steigerung der Fallzahlen lässt sich auch in den Ausgaben für das Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld, wie auch den Kosten der Unterkunft ablesen. Insgesamt 85,7 Mio. wurden in der Zeit von Januar bis Oktober 2005 für diese Leistungen aufgewendet. Das Arbeitslosen-/Sozialgeld betrug in dem Zeitraum 54,6 Mio Euro. Diese Mittel werden allerdings vollständig vom Bund an den kommunalen Träger erstattet. Nicht erstattet und damit von kommunaler Seite aufzubringen, sind die Aufwendungen für die Unterkunft. Diese betrugen in dem zuvor genannten Zeitraum rund 31,1 Mio. Euro. Die Höhe der kommunalen Belastungen ist unabhängig davon, ob die Leistungen von einer Arbeitsgemeinschaft oder einer Optionskommune ausgezahlt werden.

Artikel vom 16.11.2005