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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Oeynhausen
Die allgemeine Ausgabe der Lohnsteuerkarten für 2006 in Bad Oeynhausen ist beendet. Arbeitnehmer, die im Rahmen der allgemeinen Zustellung keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, jedoch am Stichtag, das ist der 20. Sep-
tember 2005, ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Bad Oeynhausen hatten, werden gebeten, die Ausschreibung einer Lohnsteuerkarte 2006 bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Bürgerbüro, Ostkorso 8, schriftlich oder telefonisch bis spätestens 30. 12. 2005 zu beantragen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellung von Ersatz-Lohnsteuerkarten nach dem 30. 12. 2005 gebührenpflichtig ist.
Ehegatten, die keine gemeinsame Hauptwohnung haben, erhalten die Lohn-
steuerkarte bei der Behörde, bei der der ältere Ehegatte am 20. September 2005 mit Hauptwohnung gemeldet war.
Bad Oeynhausen, den 3. November 2005
Stadt Bad OeynhauenDer BürgermeisterMueller-Zahlmann

Artikel vom 14.11.2005