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Gemeinde Hiddenhausen
- Der Bürgermeister -
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hiddenhausen zur Darstellung des Mischgebietes westlich der Gemeindestraße Am Kartel (ehem. Tennisgelände) und östlich der Gemeindestraße Am Kartel bis zur Bahnlinie
Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 4. 12. 2000 (westlich der Gemeindestraße Am Kartel gelegener Teilbereich) und am 6. 12. 2004 (östlich der Gemeindestraße Am Kartel gelegener Teilbereich) beschlossen, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Gegenstand der 10. Änderung ist die Darstellung des Flächennutzungsplanes von »Grünfläche« mit den teilweisen Zweckbestimmungen »Tennisplatz« und »Tennis- und Squashalle« in »Mischgebiet« zu ändern.
Der Änderungsbeschluss wurde am 29. 3. 2005 öffentlich bekannt gemacht.
Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 31. 10. 2005 die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung dazu als Entwurf und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 9. 2004 BGBl. I S. 2414) beschlossen.

Die Grenzen des Geltungsbereiches des vorgenannten Bebauungsplans sind in dem nebenstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet:
Der Entwurf der vorgenannten 10. Änderung mit Begründung einschl. Umweltbericht und der vorliegenden Anregungen
dazu wird nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
21. 11. 2005 bis 22. 12. 2005 einschließlich
im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Zimmer 23, während der Dienststunden (montags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) für jeden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hiddenhausen, den 10. 11. 2005
Veröffentlicht am: 12. 11. 2005
gez.
Rolfsmeyer

Artikel vom 12.11.2005