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Schulen sollen sich an
die Spielregeln halten

Nutzen der Adressenweitergabe »zweifelhaft«


Delbrück (sis). Die Schulpflegschaft ist ein Mitwirkungsgremium der Schule. »Sie ist nicht mit einer Privatperson zu vergleichen«, sagte Werner Mattiza, Leiter des Delbrücker Schulamtes. »Deshalb darf die Schulleitung Elternadressen der Schulpflegschaft zugänglich machen - wenn dies zur Aufgabenerfüllung nötig ist«, lautete seine Antwort auf die Anfrage der GABI-Fraktion (das WV berichtete). Mattiza bezweifelte im gleichen Atemzug aber, ob die Adressenweitergabe in diesem Fall zur Aufgabenerfüllung nötig war.
GABI vermutet hinter dem Info-Schreiben der Schulpflegschaft der Marienschule an alle Eltern von zukünftigen Erstklässlern einen Verstoß gegen den Datenschutz.
»Nach Angaben von Alois Lienen, Schulleiter der St.-Marien-Schule«, so Mattiza, »sind außer der Elternadressen keine weiteren Angaben an die Schulpflegschaft weitergegeben worden.« Die Daten seien nicht im Sekretariat, sondern direkt im Schulleiter-Büro bearbeitet worden. »Herr Lienen hat versichert, all' diese Daten jetzt gelöscht zu haben«, sagte Werner Mattiza bei der Ratssitzung im Hagedorn-Forum.
»Ich hoffe, dass sich in Zukunft alle an die gegegebenen Spielregeln halten«, beendete Bürgermeister Robert Oelsmeier die Diskussion. Es gibt eine Absprache unter Schulleitern der Stadt Delbrück im Vorfeld des Anmeldeverfahrens von Werbung abzusehen.

Artikel vom 12.11.2005