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Blut wird untersucht

Starke Zweifel an Aussagen des Angeklagten


Lübbecke / Pr. Oldendorf (wm). Ganz offensichtlich glaubten weder der Richter noch der Staatsanwalt dem Angeklagten, der sich gestern wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall vor dem Amtsgericht in Lübbecke veranworten musste. Ihm wurde vorgeworfen, Anfang März mit einem gefrorenen Erdklumpen eine Scheibe eingeworfen und dann in eine Zimmerei in Engershausen eingestiegen zu sein. Dort habe er Werkzeuge im Wert von rund 3 000 Euro gestohlen.
Der 27-jährige Arbeitslose räumte die Tat zwar ein, vermochte sich an Einzelheiten aber nicht zu erinnern. Als Grund nannte er Volltrunkenheit. Am Tattag habe er bei einem Verwandten auf dem Bau geholfen und dabei schon dem Alkohol zugesprochen. Im Kreise von Bekannten sei später weiter getrunken worden. Als gefragt worden sei, »wo etwas zu holen ist«, habe er die Firma in Engershausen vorgeschlagen.
An die Tat selbst könne er sich nicht mehr erinnern, auch nicht, wie er dorthin und zurück nach Hause in Bad Oeynhausen gekommen sei. Ihm sei nur noch bewusst, dass er über einen gefrorenes Feld gestolpert sei. Das gestohlene Werkzeug sei in einem Asylheim in Hüllhorst gelagert worden. Als er es zwei Tage später habe abholen und nach Engershausen habe zurückbringen wollen, sei alles weg gewesen.
Der Angeklagte bedauerte seine Tag, die er wie auch seine Verteidigerin auf ein Alkoholproblem zurückführten. Das aber beeindruckte Richter und Staatsanwalt ebenso wenig wie die Ankündigung, den Schaden bezahlen zu wollen, wenn er wieder eine Beschäftigung habe. Richter Ulrich Stolte: »IhreƊAussagen klingen sehr abenteuerlich. Und dass Sie sich bislang nicht um eine Therapie gekümmert haben, ist ebenfalls kein gutes Zeichen.«
Angesichts einer bereits bestehenden 15-monatigen Bewährungsstrafe sahen Richter und Staatsanwalt Aufklärungsbedarf, ob zum Tatzeitpunkt tatsächlich Vollrausch vorgelegen hat. Die am Tatort vom Angeklagten sichergestellten Blutspuren sollen daraufhin kontrolliert werden. Das Ergebnis wird Gegenstand der nächsten Verhandlung sein, zu der Zeugen und Experten geladen werden sollen.

Artikel vom 11.11.2005