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»Tafel«-Gast geschlagen

32-jähriger Gewalttäter muss 80 Arbeitsstunden leisten


Herford (cl). Als Richterin Claudia Schonscheck verkündete, dass sie die dreimonatige Freiheitsstrafe für drei Jahre zur Bewährung aussetzt, machte der 45-jährige Herforder Bruno H. (Name geändert) triumphierend »die Säge«. Doch die Vorsitzende war noch nicht fertig: Als Bewährungsauflage setzte sie fest, dass der Teilzeitbeschäftigte 80 unentgeltliche Arbeitsstunden ableisten soll und zwar zügig. Da sackte seine gute Laune schlagartig wieder ab.
»Sie haben sich in den vergangenen 27 Jahren so etwa eine Vorstrafe pro Jahr geleistet«, rechnete ihm die Richterin vor. Am 28. April sah er einen 32-Jährigen bei der »Tafel« am Tisch sitzen. Mit ihm hatte er seit gut drei Jahren Stress, die Schuld dafür schoben sich beide gegenseitig zu. Auf jeden Fall ging Bruno S. wortlos auf den Kontrahenten zu und versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht. Das Opfer erlitt eine Platzwunde und eine Prellung.
Der Angeklagte sah sein Unrecht kaum ein, wie ihm auch Amtsanwältin Wolters vorhielt: »Wenn Sie kundtun: 'Ich schlage niemanden ohne Grund', genügt das nicht. Sie scheinen Ihr Verhalten als normal zu betrachten und haben sich nicht im Griff.«
Zur Tatzeit liefen schon zwei Bewährungen, eine wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung am selben Tatort, eine wegen Unterhaltspflichtverletzung.
»Seitdem ich arbeite, suche ich die Beratungsstelle an der Schillerstraße nicht mehr auf - das ist eine Drogenhöhle!« stellte der Angeklagte fest. »Das hängt wohl davon ab, wer sich gerade dort aufhält«, relativierte die Richterin.

Artikel vom 10.11.2005