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Senkung zeigt Täuschung der Versorger

Horst Hamprecht sieht Eingeständnisse im Handeln von E.ON


Delbrück (WV). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Netznutzungsgebühren ebenfalls der Billigkeitskontrolle unterliegen. »Das bedeutet, dass die Energiekonzerne erklären müssen, warum sie wieviel Geld dafür verlangen, dass die Konkurrenten Strom und Gas durch ihre Netze leiten dürfen«, erläutert Horst Hamprecht, Gründer der Bürgerinitiative Energiepreise. Die Entscheidung habe fundamentale Bedeutung: »Die Konzerne haben es bisher hervorragend verstanden, sich gerade durch überhöhte Durchleitungsgebühren Konkurrenten zu erwehren. Das geht jetzt nicht mehr«, so Hamprecht zufrieden. Hilfreich dabei sei, dass die neue Bundesnetzagentur den Energiekonzernen zur Auflage gemacht hatte, die Durchleitungsentgelte offen zu legen, zu melden und genehmigen zu lassen. Den Bürgerinitiativen-Gründer wundert es nicht, dass auch viele große Versorger ihre Netzentgelte bis zu 50 Prozent senken: »Auch E.On hat bereits angekündigt, seine Durchleitungsgebühren zu reduzieren.« Horst Hamprecht ist sich sicher, dass die Verbraucher getäuscht wurden und hofft, dass die Entscheidung zu schnellen Erfolgen führt: »Mit der ÝfreiwilligenÜ Senkung gestehen die Versorger jetzt ein, dass die bisherigen Gebühren grundlos überhöht waren.«

Artikel vom 09.11.2005