09.11.2005
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<1. Spalte>Stadt Versmold
Der Bürgermeister
Betr.: 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Versmold sowie 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 50 »Gewerbegebiet östlich Laerstraße/nördlich und südlich Rothenfelder Straße«;
hier: Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund der §§ 2 ff. des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 9. 2004 (BGBI. I
tung Versmold in der Sitzung am 5. 7. 2005 eine 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 50 »Gewerbegebiet östlich Laerstraße / nördlich und südlich Rothenfelder Straße« beschlossen.
Wesentliche Inhalte der Planänderung und -erweiterung sind die Überarbeitung der überbaubaren Flächen im Berech der Baugrundstücke nördlich der Rothenfelder Straße und östlich der Stichstraße sowie die Erweiterung der Geltungsbereichsgrenze bis an die Trasse bzw. den Korridor für die geplante Ortsentlastungsstraße heran. Außerdem soll die öffentliche Grünfläche nörd-
lich der Rothenfelder Straße teilweise aufgegeben und dort eine gewerbliche Nutzung zugelassen werden.
Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 50 dient vor allem der Standortsicherung eines an der Rothenfelder Straße ansässigen Feinkostbetriebes.
In der Sitzung am 25 8. 2005 hat die Stadtvertretung Versmold den Änderungs- und Erweiterungsbereich endgültig bestimmt. Dieser ist im nachstehenden Planausschnitt in etwa umrandet und schraffiert gekennzeichnet. Die genauen Grenzen ergeben sich aus dem Bebauungsplan.
ungsplans in einer parallel durchzuführenden 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Versmold nunmehr gewerbliche Baufläche anstelle bisher landwirtschaftlicher Nutzfläche darzustellen.
Der betroffene Änderungsbereich wurde auch hier in der Sitzung der Stadtvertretung am 25. 8. 2005 endgültig bestimmt. Er ist im nachstehenden Planausschnitt in etwa umrandet und schraffiert gekennzeichnet. Die genauen Grenzen ergeben sich aus dem Flächennutzungsplan.
§ 4 (1) BauGB sind erfolgt. Der Entwurf zur 30. Änderung des Flächennut-
zungsplans mit Begründung einschl. Umweltbericht sowie der Entwurf zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 50 mit Begründung einschl. Umweltbericht liegen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
18. November 2005 bis einschl. 20. Dezember 2005
montags bis mittwochs
Während der Auslegungsfrist können zu den Bauleitplanentwürfen Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristge-
recht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Artikel vom 09.11.2005