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Halloween ist kein Freibrief für Gewalt

Landrat will gegen Sachbeschädigungen vorgehen - Verführung durch heidnischen Brauch

Altkreis Halle (WB). Schmierereien an Hauswänden, Sachbeschädigungen, sogar tätliche Übergriffe - eine Reihe von Ausschreitungen von Jugendlichen anlässlich von Halloween-Feiern haben Landrat Sven-Georg Adenauer und die CDU-Fraktion im Kreistag auf den Plan gerufen.

Die meisten dieser privaten Feste seien friedlich und ohne Zwischenfälle abgelaufen. Dennoch verzeichnete die Polizei in der Halloween-Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ein deutlich höheres Einsatzaufkommen. Insbesondere bei Sachbeschädigungen mussten die herbeigerufenen Polizeibeamten wiederholt einschreiten. »Ich möchte deutlich betonen, dass ich so genannte ÝHalloween-StreicheÜ nicht akzeptieren werde«, so der Landrat als Chef der Kreispolizeibehörde Gütersloh. »Halloween-Streiche« in Form von Sachbeschädigungen seien Straftaten, die die Polizei auch als solche verfolgen werde.
»Die Amerikanisierung unserer Sitten und Traditionen hat in diesem Fall bereits bedenkliche Ausmaße angenommen«, so Adenauer. Besonders kritisch stehe er der Tatsache gegenüber, dass ein künstlich und offensichtlich aus kommerziellen Gründen eingeführtes Fest, das mit den Gebräuchen unserer Kultur keine Gemeinsamkeiten habe, für einige Jugendliche immer häufiger Anlass für kriminelles Verhalten sei.
Auch Polizeidirektor Karsten Fehring, Leiter der Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung der Polizei Gütersloh, kritisiert die mit dem Halloween-Fest verbundenen Ausschreitungen. »Oft ist den Jugendlichen gar nicht bewusst, dass sie mit diesen vermeintlichen ÝKinderstreichenÜ Straftaten begehen, für die sie - sofern sie über 14 Jahre alt sind - strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.« Leider seien solche Ausschreitungen anlässlich des Halloween-Festes auch im Kreis Gütersloh keine Seltenheit mehr. Einige Jugendliche nutzten die Dunkelheit und Maskierung an diesem Abend, um sich selbst einen »Freifahrtschein« für Randale und Straftaten auszustellen.
Besonders häufig wurden die Polizeibeamten nach Auskunft der Polizei-Pressestelle benachrichtigt, nachdem Wohnhäuser und Autos mit (faulen) Eiern beworfen worden waren. In vielen Fällen entstanden dadurch erhebliche Gebäude- bzw. Sachschäden; die Reinigung der Häuser gestaltete sich kosten- und zeitaufwändig. Eine solche Sachbeschädigung geht hier deutlich über einen bloßen Dummen-Jungen-Streich hinaus: Seit der Änderung des Paragraphen 303 des Strafgesetzbuches, der die Sachbeschädigung inhaltlich behandelt, macht der Gesetzgeber deutlich, dass nun endlich auch Farbschmierereien den Tatbestand einer Sachbeschädigung erfüllen. Selbst der Versuch ist nun strafbar.
»Die CDU-Kreistagsfraktion wird die Halloween-Ausschreitungen im Kreis Gütersloh nicht als Randerscheinungen eines Zeitgeist-Festes abtun«, nahm gestern auch deren Vorsitzender Ludger Kaup Stellung. »Wir nehmen diese Vorfälle im Gegenteil sehr ernst. Wenn ein keltisch-heidnischer Brauch aus einem anderen Kulturkreis in unserer durch christliche Werte geprägten Gesellschaft Kinder und Jugendliche zu Vandalismus und Straftaten verführt, müssen wir sehr wachsam sein.«
Nun hat die CDU-Kreistagsfraktion einen Antrag für die nächste Sitzung des Polizeibeirates gestellt: Darin wird der Landrat gebeten, über die Ausschreitungen zu informieren und Vorschläge zu machen, wie dem Problem in Zukunft im Kreis Gütersloh begegnet werden soll.

Artikel vom 05.11.2005