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Kein Befangenheitsantrag: Prozess geht weiter

Katharina Koch: » Schöffin hat sich nicht von dem Verteidiger beeinflussen lassen«

Von Ingo Schmitz
Göttingen/Brakel (WB). Der Prozess um den Mord im Solling wird nun ungehindert am Landgericht Göttingen fortgesetzt. Rechtsanwältin Katharina Koch, sie vertritt die Interessen eines Sohnes des getöteten Brakeler Lastwagenfahrers Burkhard P., wird keinen Antrag auf Befangenheit stellen.

Eine entsprechende Erklärung verlas die Anwältin am jüngsten Verhandlungstag. Die beiden dem Gericht angehörenden Schöffinnen Babett Ansorge und Annelie Thieme hatten auf Antrag der Anwältin eine dienstliche Erklärung abgegeben (wir berichteten am 13. Oktober). Dabei gab Babett Ansorge zu, sich das Buch des Rechtsanwalts Dr. Holger Rostek gekauft zu haben. Zudem ließ sie es sich von dem Verteidiger des wegen Mordes angeklagten Dirk M. in einer Sitzungspause signieren. Katharina Koch erklärte gegenüber dem WESTFALEN-BLATT: »Objektiv gesehen gibt es Hinweise für eine Befangenheit. Dafür spricht allein die Tatsache, dass sich die Schöffin das Buch hat signieren lassen. Subjektiv gesehen habe ich jedoch nicht den Eindruck, dass sich die Schöffin von dem Verteidiger hat beeinflussen lassen. Es ist im Interesse meines Mandanten, dass der Prozess möglichst schnell zu Ende gebracht wird. Daher werde ich keinen Befangenheitsantrag stellen. Für mich ist der Fall erledigt.« Koch betonte zudem, dass sie das Gericht nach wie vor für neutral halte.
Neben dieser Erklärung brachte auch der 42. Verhandlungstag keine wesentlichen Erkenntnisse. Als Zeuge wurde ein Sachbearbeiter des Telefonanbieters »Vodafone« vernommen. Er sollte Auskunft darüber geben, ob die Angaben des Angeklagten hinsichtlich eines Telefongesprächs, das er an dem Morgen des Mordes geführt haben will, stimmen können. Hier gibt es jedoch Widersprüche. Laut »Vodafone« muss das Telefongespräch an einem anderen Ort stattgefunden haben. Da die Netzversorgung des Mobilfunkbetreibers im Solling aber einige Lücken aufweist ist unklar, wie das Gericht diese Aussage werten wird.
Noch keine neuen Ergebnisse gibt es von der Spurensicherung. Die hatte jetzt -Ê 21 Monate nach der Tat - den Auftrag erhalten, das Fahrzeug des Angeklagten erneut unter die Lupe zu nehmen. Gezielt soll nach Spuren gesucht werden, die Hinweise darauf geben, dass der von dem Angeklagten beschuldigte Freund, der angeblich die tödlichen Schüsse abgegeben haben soll, mit in dem Fahrzeug gesessen hat. Der Beschuldigte muss übrigens schon wieder in den Zeugenstand: Der nächste Prozesstag ist der 21. November.

Artikel vom 05.11.2005