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Fünfeinhalb Jahre
Haft für Schmuggler

Hartes Urteil gegen Bünder Spediteur

Von Rainer Grotjohann
Bünde/Bielefeld (BZ). Zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft hat die 9. Große Strafkammer des Landgerichtes Bielefeld am Freitag den Bünder Spediteur Lukas de K. verurteilt. Begründung: gewerbsmäßiger Schmuggel in fünf Fällen.

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Wolfgang Scheck sah als bewiesen an, dass der 50-Jährige im Zeitraum von Juni 2003 bis November 2004 fünf Mal Zigaretten im Millionenwert von Ungarn nach Großbritannien geschmuggelt habe. Angeklagt waren sieben Straftaten, in zwei Fällen wurde das Verfahren eingestellt.
Die Zigarettenstangen waren unter Auto- und Küchenteilen versteckt oder als »Serviettenpakete« getarnt in Lastwagen des Angeklagten transportiert worden. Am Steuer saßen de K. selbst, mehrfach auch ein ahnungsloser Fahrer. Mehrfach wurde die illegale Fracht in Großbritannien abgefangen, de K. wurde einmal vorläufig festgenommen. K. und sein Komplize Jan W., ein 28-jähriger Schlosser, wurden am 7. Dezember vergangenen Jahres festgesetzt. K. sitzt seitdem in Untersuchungshaft, sein Komplize ist wieder auf freiem Fuß. Er hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und Hinweise auf Hintermänner aus dem Milieu der ungarischen Mafia gegeben. Das Verfahren gegen Jan W., dem drei Fälle von Schmuggel zur Last gelegt wurden, ist abgetrennt worden. Er kam mit einer 18-monatigen Freiheitsstrafe davon, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Hauptangeklagte jedoch war zu keinem Geständnis zu bewegen. Er behauptete bis zum 13. und letzten Verhandlungstag nicht gewusst zu haben, dass in seinen Lastwagen Schmuggelware transportiert worden sei.
Das hartnäckige Leugnen kam ihm jetzt teuer zu stehen. Zwar blieb die Kammer unter dem von Oberstaatsanwalt Gerald Rübsam geforderten Strafmaß von sechs Jahren und acht Monaten. Unter Anrechnung der Untersuchungshaft käme der Familienvater aber frühestens in 33 Monaten wieder auf freien Fuß. Eine Freilassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftzeit wäre jedoch nur möglich, wenn er doch noch ein Geständnis ablegen würde. Das scheint unwahrscheinlich: Sein Rechtsanwalt Achim Depenbrock, der auf Freispruch plädiert hatte, will Rechtsmittel einlegen. Nächste und letzte Instanz wäre der Bundesgerichtshof.

Artikel vom 05.11.2005