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Von Ulrich Schlottmann

Warburger
Aspekte

Mehr Freiheiten für Bauherren


Angesichts des umständlichen deutschen Baurechts wird der Warburger Planungsausschuss auch in Zukunft nicht arbeitslos werden, aber zumindest wird er sich mit weniger Ausnahmeanträgen von Bauherren oder deren Architekten befassen müssen. Diese »Arbeitserleichterung« ermöglicht ein jetzt gefasster Grundsatzbeschluss, wonach bei künftigen, also nicht den jetzt schon geltenden Bebauungsplänen einige Vorschriften gelockert werden. So können die Häuslebauer dann die Dachform ihres Gebäudes beliebig wählen, Nebenanlagen wie Garagen, Carports oder Gerätehäuser auch auf den Flächen errichten, die eigentlich als nicht überbaubar ausgewiesen sind, und sie können die Firstrichtung ihres Hauses frei wählen, um die Solarenergie besser nutzen zu können.
Nichts Spektakuläres also, aber in der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass derartige Festsetzungen den Gestaltungswünschen vieler Bauherren im Weg standen. Änderungsanträge waren dann oftmals die Folge. Da sich der Planungsausschuss bei den Entscheidungen darüber ohnehin meistens relativ liberal gezeigt hatte, ist es jetzt nur pragmatisch und konsequent, den Bauwilligen von vornherein mehr Freiraum zu gewähren, zumal die Landesbauordnung, das Nachbarschaftsrecht und die übrigen Festsetzungen der Bebauungspläne genug Schutz vor Wildwuchs bieten.
Ein Tatbestand, der in der Vergangenheit für den meisten Ärger gesorgt hatte, soll allerdings erhalten bleiben: die Farbe der Dacheindeckung. Bunte Dachlandschaften soll es nach dem Willen des Planungsausschusses auch künftig nicht geben, obwohl sich die Forderung nach einer einheitlich roten Eindeckung - zumindest am sensiblen Stapelberg - als nicht durchsetzbar erwiesen hat. Verwaltung und Politiker hatten sich in der Vergangenheit sichtlich schwer getan, das örtliche Baurecht konsequent durchzusetzen, zumal die übergeordnete Rechtsprechung Auslegungen mal in die eine, mal in die andere Richtung zuließ. Ob die neue Landesbauordnung, die derzeit noch in Arbeit ist und von der Einzelheiten noch nicht bekannt sind, in dieser Hinsicht Klarheit bringen wird, ist offen.
In den Neubaugebieten muss im Interesse der Stadtgestalt, aber auch aller, die dort bauen, der Rahmen natürlich klar abgesteckt werden. Aber den Häuslebauern, die dort viel Geld investieren, um ihren Lebenstraum zu verwirklichen, sollte auch der größtmögliche Gestaltungsfreiraum gegeben werden. Keinen Sinn macht jedenfalls die oftmals geübte Praxis, erst etwas zu verbieten und es dann durch die Hintertür der Ausnahmegenehmigung doch zu erlauben.

Artikel vom 05.11.2005