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Handgreiflicheit gegen Polizei mit Haftstrafe geahndet


Warburg (ben). Wegen Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Polizeibeamte und Fahrens trotz sichergestellter Fahrerlaubnis musste sich ein 20-jähriger Mann aus Warburg jetzt vor der Jugendkammer des Paderborner Landgerichts verantworten.
Das Gericht verhandelte über die Berufung gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichts Warburg, durch das Holger M. (Name von der Redaktion geändert) zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden war.
Nach Feststellung des angefochtenen Urteils hatte der Angeklagte im April 2005 in Warburg trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und im Mai 2005 trotz sichergestellter Fahrerlaubnis einen Pkw gefahren. Bei seiner Festnahme war er gegen die Polizeibeamten handgreiflich geworden. Wegen eines vergleichbaren Tatgeschehens war Holger M. in der Vergangenheit schon einmal zu zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt worden.
Die Verhandlung vor der Jugendkammer fand ein schnelles Ende. Der Angeklagte zog seine Berufung zurück. Das Urteil des Jugendschöffengerichts Warburg ist somit rechtskräftig.

Artikel vom 05.11.2005