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Feuerwerk nur zu Silvester

Ausnahmen sind bei Großveranstaltungen möglich

Schlangen (mai). Ein Feuerwerk zu Ehren des Geburtstagskindes ist für die einen ein romantisches Geschenk um Mitternacht, andere hingegen empfinden es als Belästigung. »Wir hatten in jüngster Zeit einige Beschwerden, weil sich das häuft«, bestätigt Claudia Weichert vom Ordnungsamt.

Beschwert hätten sich bei ihr in erster Linie Tierhalter. »Wenn jemand Pferde auf einer Wiese stehen hat, ist so ein Feuerwerk für ihn und seine Tiere eine böse Überraschung«, weiß sie. Deshalb sei ein Feuerwerk, das nicht an Silvester stattfinde, auch immer anzeigepflichtig und werde in der Regel nicht genehmigt.
»Ausnahmen machen wir natürlich bei ganz besonderen Anlässen«, räumt Weichert ein. »Es kann aber nicht sein, dass jeder runde Geburtstag mit einem Feuerwerk gefeiert wird. Das ist niemandem zuzumuten.« Deshalb appelliert sie an die Vernunft der Feuerwerksliebhaber.
Selbst wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt werde, gelte es außerdem bestimmte Vorschriften einzuhalten, betont die Verwaltungsfachfrau. Das Feuerwerk dürfe höchstens 30 Minuten dauern und muss um 22 Uhr beziehungsweise im Mai, Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein. »Ausnahmen dürfen nur bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung zugelassen werden«, erläutert Weichert. Dazu zählen beispielsweise das Sommerfest des Angelsportvereins oder die Italienische Nacht, die in diesem Jahr mit einem Feuerwerk abgeschlossen wurde. »Bei diesen Veranstaltung gen muss das öffentliche Interesse so groß sein, dass die Benachteiligung anderer in Kauf genommen werden kann.«
Wer sich nicht an die Vorschriften hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen. »Nur damit ist denjenigen, die den Schaden haben, auch nicht geholfen. Deshalb hoffen wir, dass die Bürger so vernünftig sind, sich an die Spielregeln zu halten«, betont Weichert, dass es ihr darum gehe, aufzuklären. »Wenn ein oder zwei Feuerwerke wie jetzt in Oesterholz abgebrannt werden, dann denken manche vielleicht gar nicht mehr darüber nach, dass das verboten sein könnte.« Wer eine Ausnahmegenehmigung haben will, muss das Feuerwerk mindestens zwei Wochen vorher im Ordnungsamt anzeigen.

Artikel vom 04.11.2005