04.11.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Morgens mit 2,4
Promille erwischt

20-Jähriger ging Polizei ins Netz

Halle (abe). Dass Alkohol bei gewissen Mengen zu Gedächtnislücken führen kann, ist hinlänglich bekannt. Einem 20 Jahre alten Haller offenbar nicht so sehr. Er musste sich gestern vor Gericht verantworten, weil er morgens um 8.25 Uhr mit 2,4 Promille Alkohol im Blut von der Polizei erwischt wurde.

Am Abend vorher hatte er von 18 Uhr anlässlich einer Feier reichlich Bier und später Schnaps »getankt«. Die Party muss bis in die tiefe Nacht gedauert haben. An Einzelheiten konnte er sich gestern nicht mehr erinnern - auch nicht, warum er sich am 25 Juni dieses Jahres trotz seines Zustands überhaupt ans Steuer seines Wagens setzte.
Erst als die Polizei ihn am Ulmenweg schnappte, setzte sein Gedächtnis wieder ein. »Ich weiß sonst nichts mehr«, sagte der Arbeitslosengeld-II-Empfänger vor Gericht.
Ein schwieriger Fall. 2,4 Promille am Morgen sind kein Pappenstiel. »Sie hätten sich und andere Menschen ins Unglück stürzen können«, betonte Richter Michael Hunke. Der Angeklagte gab alles zu, bedauerte den Vorfall auch. Es sei ein absoluter Einzelfall gewesen, versicherte der junge Mann, ein gläubiger Baptist.
Er wolle auch gerne wieder arbeiten, finde aber derzeit keinen Job. In der Schule hatte er aufgrund von Sprachschwierigkeiten immer wieder Probleme. Und ein Todesfall in der Familie würde ihn bis heute immer noch sehr belasten, sagte die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe.
Am Ende verurteilte Richter Hunke den Haller wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Außerdem muss er noch weitere sechs Monate auf seinen Führerschein verzichten, vier Monate lang hatte er ihn nach seinem Fehlverhalten schon abgegeben. Auf eine Geldstrafe verzichtete der Richter.

Artikel vom 04.11.2005