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Werther
Jahresrechnung: Sie stellt nach Abschluss eines kommunalen Haushaltsjahres die Abwicklung des Etatplanes dar. In ihr wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende eines Jahres nachgewiesen. Die Jahresrechnung wird vom Rechnungsprüfungsausschuss des Rates kontrolliert und das Ergebnis dem Stadtrat zugeleitet.
© WESTFALEN-BLATT Folge 669

Artikel vom 06.02.2006